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Bundesnetzagentur will Regulierung in vier Städten lockern
Erstmals wirksamer Wettbewerb in vier Städten im Breitband-Massenmarkt
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute Eckpunkte zu den vorläufigen Ergebnissen der Marktanalyse zum Breitband-Massenmarkt (Markt 1 der EU-Märkteempfehlung) veröffentlicht. Dabei schlägt die Behörde vor, die Regulierung der Telekom in vier deutschen Städten zu lockern.
»Wir sehen erstmals keinen bundesweiten Breitband-Massenmarkt mehr, sondern räumlich abgegrenzte Teilmärkte, was wir vor allem auf den beschleunigten Glasfaserausbau zurückführen«, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. »Wo ein wirksamer Wettbewerb fehlt, wird die Bundesnetzagentur diese Teilmärkte auch weiterhin regulieren. Allerdings besteht in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg nach unseren vorläufigen Erkenntnissen zukünftig kein Bedarf an Vorab-Regulierung mehr«.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Regulierung in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg könnte entfallen
Die bisherigen Ergebnisse der Marktanalyse zeigen laut Bundesnetzagentur, dass der frühere Monopolist Deutsche Telekom in München, Köln, Ingolstadt und Wolfsburg mittlerweile nur noch über niedrige Marktanteile verfügt. Zudem seien die vier Städte in hohem Maße von Kabel- und Glasfasernetzen abgedeckt, sodass die Verbraucher meistens zwischen drei verschiedenen Zugangsnetzen wählen können.
Etwas anders bewertet die BNetzA die Situation im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein. Zwar verfügt die Deutsche Telekom auch dort nur noch über einen relativ niedrigen Marktanteil. Die Glasfaser- und Kabelnetze der alternativen Anbieter beschränken sich jedoch überwiegend auf kleine Gebiete und der Infrastrukturwettbewerb dort reicht nicht für einen Verzicht auf Ex-ante-Regulierung aus. Der Kreis kommt daher in besonderem Maße für die sogenannte symmetrische Regulierung in Betracht, bei der bestimmte Verpflichtungen unabhängig von einer Marktbeherrschung für alle Netzbetreiber gelten können.
In den restlichen Städten und Landkreisen Deutschlands gäbe es keinen wirksamen Wettbewerb, so die BNetzA weiter. Die Deutsche Telekom verfügt dort nach wie vor über eine marktmächtige Stellung. Diesen Teilmarkt sieht die Bundesnetzagentur weiterhin als regulierungsbedürftig an, sodass das marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet bleibt, sein Netz auch für andere Anbieter zu öffnen.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur prüft regelmäßig, in welchen Bereichen im Telekommunikationssektor ein regulatorischer Eingriff notwendig ist. Sie untersucht in sämtlichen Regionen aktuell unter anderem, wie stark die Stellung einzelner Unternehmen beim Breitband-Internetzugang ist, wozu DSL-, Kabel- und Glasfaseranschlüsse zählen.
Dabei ermittelt die Behörde die verfügbaren Produkte und untersucht sie auf ihre Austauschbarkeit hin. Anschließend legt sie den geografischen Umfang der Märkte fest. Im zweiten Schritt prüft die Bundesnetzagentur, ob diese Märkte für eine besondere Regulierung in Betracht kommen. Soweit dies der Fall ist, prüft sie im dritten Schritt, ob ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht verfügen. Gegenüber marktmächtigen Unternehmen ist die Auferlegung von Verpflichtungen gerechtfertigt. Dies kann beispielsweise die Einräumung eines Zugangs für Wettbewerber zu genehmigten Entgelten sein.
Die Eckpunkte zur Marktanalyse des Breitband-Massenmarktes werden den Marktteilnehmern am 16. März 2026 in einem öffentlichen Termin vorgestellt und diskutiert.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur