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VATM: Kritik am neuen 12-Cent-Tarif der Telekom
Regulierer entzieht Call-by-Call die wirtschaftliche Grundlage
28. Juni 2004
Mit scharfer Kritik reagiert der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) auf die Entscheidung der Regulierungsbehörde, den Antrag der Deutschen Telekom zum 12 Cent-Optionstarif «enjoy» zu genehmigen. Nach neuen Erkenntnissen der Behörde besteht eine Wettbewerbsgefährdung im Zuge der Erhöhung der zusätzlichen Grundgebühr sowie der stündlichen Tarife nicht mehr.
Der neue Tarifantrag ? gegenüber dem alten nur unwesentlich erhöht ? kann nach wie vor Angeboten der Wettbewerber im Bereich Call-by-Call und Preselection die wirtschaftliche Grundlage komplett entziehen, so der Verband. Genau dies hatte die Regulierungsbehörde noch beim alten Tarifantrag befürchtet und daher seine Genehmigung versagt. Für Unternehmen, die im Rahmen dieser Angebote keine eigene Rechnung stellen und keine Grundgebühr erheben, ist der neue enjoy-Tarif nach wie vor nicht nachbildbar.
«Es ist völlig unverständlich, warum der Regulierer nun plötzlich eine Nachbildbarkeit annimmt», kritisiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. «Nach wie vor drohen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen auch bei Komplettangeboten der City- und Regio-Carrier im Ortsnetz».
Eine reine Kostenprüfung, wie sie die Regulierungsbehörde vorgenommen hat, greift nach meinung des Verbandes bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Bündeltarifen zu kurz. Der Regulierer hätte vielmehr die wettbewerbsschädlichen Sogwirkungen der verschiedenen Optionsangebote der DTAG in ihrer Gesamtheit berücksichtigen müssen. Kunden, die sich für Optionstarife wie den enjoy-Tarif entschieden haben, nehmen das Angebot auch verstärkt in Anspruch in der Annahme, die höheren monatlichen Ausgaben durch eine erhöhte Nutzung kompensieren zu können. Auf diese Weise werden Verbindungsleistungen der Wettberber in wesentlich geringerem Umfang genutzt, befürchtet VATM.
Der neue Tarifantrag ? gegenüber dem alten nur unwesentlich erhöht ? kann nach wie vor Angeboten der Wettbewerber im Bereich Call-by-Call und Preselection die wirtschaftliche Grundlage komplett entziehen, so der Verband. Genau dies hatte die Regulierungsbehörde noch beim alten Tarifantrag befürchtet und daher seine Genehmigung versagt. Für Unternehmen, die im Rahmen dieser Angebote keine eigene Rechnung stellen und keine Grundgebühr erheben, ist der neue enjoy-Tarif nach wie vor nicht nachbildbar.
«Es ist völlig unverständlich, warum der Regulierer nun plötzlich eine Nachbildbarkeit annimmt», kritisiert Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. «Nach wie vor drohen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen auch bei Komplettangeboten der City- und Regio-Carrier im Ortsnetz».
Eine reine Kostenprüfung, wie sie die Regulierungsbehörde vorgenommen hat, greift nach meinung des Verbandes bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Bündeltarifen zu kurz. Der Regulierer hätte vielmehr die wettbewerbsschädlichen Sogwirkungen der verschiedenen Optionsangebote der DTAG in ihrer Gesamtheit berücksichtigen müssen. Kunden, die sich für Optionstarife wie den enjoy-Tarif entschieden haben, nehmen das Angebot auch verstärkt in Anspruch in der Annahme, die höheren monatlichen Ausgaben durch eine erhöhte Nutzung kompensieren zu können. Auf diese Weise werden Verbindungsleistungen der Wettberber in wesentlich geringerem Umfang genutzt, befürchtet VATM.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11524.html