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RegTP entzieht «Autodialern» die Registrierung
Keine Zahlungsverpflichtung für die Geschädigten
08. September 2004
Nach der Überprüfung eines in der letzten Woche bekannt gewordenen Falls von massivem Dialermissbrauch hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) jetzt den betroffenen Dialern der Firma Teleflate S.L. die Registrierung rückwirkend entzogen, die Abschaltung der betreffenden Rufnummern angeordnet und ein Verbot der Rechnungslegung ausgesprochen. Das teilte die Behörde am heutigen Mittwoch mit.
Die RegTP hat festgestellt, dass ein registrierter Dialer auf einem PC von außen so manipuliert wurde, dass er ohne «OK»-Eingabe durch den Nutzer sich herunterlädt, installiert und eine Mehrwertdiensterufnummer anwählt. Anschließend bleibt dieser Dialer auf dem PC zurück als ob er sich ordnungsgemäß verhalten hätte und kann dann auch nur durch «OK»-Eingabe gestartet werden, wie dies von der RegTP gefordert wird.
Es wurde ferner festgestellt, dass nach Aufruf bestimmter Internetseiten der Dialer sowie weitere Dateien auf den betroffenen PC geladen werden. Mindestens eine Datei (ropx.exe), welche an der Manipulation des Dialers beteiligt ist, löscht sich anschließend wieder selbständig. Zwei weitere Dateien (mshta.exe und java.info.exe) verbleiben nach bisherigen Erkenntnissen der RegTP auf dem PC.
So konnte die Reg TP nach umfangreicher Überprüfung des ihr zugegangenen Beweismaterials sowie einer Auswertung aktuell vorliegender Beschwerden die bekannt gewordenen Verdachtsmomente bestätigen, dass bei Bezug und Aktivierung jeweils keine gesetzeskonforme explizite Zustimmung abgefragt wird.
«Mit den unverzüglich ergriffenen, umfangreichen und einschneidenden Maßnahmen begegnet die Regulierungsbehörde dem Versuch, eine bislang noch nicht bekannte Anzahl von Verbrauchern zu schädigen und die geltende Rechtslage zu unterlaufen», so Matthias Kurth, Präsident der RegTP. «Jeder von der Regulierungsbehörde festgestellte und nachvollzogene Rechtsmissbrauch wird auch künftig hart geahndet werden».
Sämtliche Dialer-Registrierungen der Firma Teleflate S.L. wurden rückwirkend zurückgenommen, so dass nach Rechtsauffassung der RegTP zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung für diese Dialer besteht. Ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen über die u. g. Rufnummern wurde gegenüber dem Netzbetreiber angeordnet, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet sind. Außderdem wurde die Abschaltung der Rufnummern 090090000484 bis 090090000493 angeordnet.
Die RegTP hat festgestellt, dass ein registrierter Dialer auf einem PC von außen so manipuliert wurde, dass er ohne «OK»-Eingabe durch den Nutzer sich herunterlädt, installiert und eine Mehrwertdiensterufnummer anwählt. Anschließend bleibt dieser Dialer auf dem PC zurück als ob er sich ordnungsgemäß verhalten hätte und kann dann auch nur durch «OK»-Eingabe gestartet werden, wie dies von der RegTP gefordert wird.
Es wurde ferner festgestellt, dass nach Aufruf bestimmter Internetseiten der Dialer sowie weitere Dateien auf den betroffenen PC geladen werden. Mindestens eine Datei (ropx.exe), welche an der Manipulation des Dialers beteiligt ist, löscht sich anschließend wieder selbständig. Zwei weitere Dateien (mshta.exe und java.info.exe) verbleiben nach bisherigen Erkenntnissen der RegTP auf dem PC.
So konnte die Reg TP nach umfangreicher Überprüfung des ihr zugegangenen Beweismaterials sowie einer Auswertung aktuell vorliegender Beschwerden die bekannt gewordenen Verdachtsmomente bestätigen, dass bei Bezug und Aktivierung jeweils keine gesetzeskonforme explizite Zustimmung abgefragt wird.
«Mit den unverzüglich ergriffenen, umfangreichen und einschneidenden Maßnahmen begegnet die Regulierungsbehörde dem Versuch, eine bislang noch nicht bekannte Anzahl von Verbrauchern zu schädigen und die geltende Rechtslage zu unterlaufen», so Matthias Kurth, Präsident der RegTP. «Jeder von der Regulierungsbehörde festgestellte und nachvollzogene Rechtsmissbrauch wird auch künftig hart geahndet werden».
Sämtliche Dialer-Registrierungen der Firma Teleflate S.L. wurden rückwirkend zurückgenommen, so dass nach Rechtsauffassung der RegTP zu keinem Zeitpunkt eine Zahlungsverpflichtung für diese Dialer besteht. Ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen über die u. g. Rufnummern wurde gegenüber dem Netzbetreiber angeordnet, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet sind. Außderdem wurde die Abschaltung der Rufnummern 090090000484 bis 090090000493 angeordnet.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11765.html