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RegTP: Neue Rahmenbedingungen für Internet-Telefonie
VoIP-Anbieter sollen auch Rufnummern erhalten können
15. November 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beabsichtigt die Regelungen zu Ortsnetzrufnummern im Hinblick auf Voice-over-IP (VoIP) anzupassen. Insbesondere wird erwogen, dass VoIP-Anbieter Ortsnetzrufnummern direkt bei der RegTP beantragen können. Die RegTP hat am heutigen Montag entsprechende Eckpunkte im Internet veröffentlicht.
In den Eckpunkten ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern zu vergrößern. So könnten in Zukunft nicht nur Netzbetreiber, sondern generell Anbieter eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz - also auch VoIP-Anbieter ohne eigenes Netz - bei der RegTP Ortsnetzrufnummern beantragen.
Kunden dieser Unternehmen sollen auch dann eine eigene Rufnummer erhalten können, wenn sie keinen Anschluss bei dem Unternehmen haben. Es soll ausreichen, dass der Wohnort bzw. Firmensitz des Kunden in dem entsprechenden Ortsnetz liegt. Damit würde dann der Anschlussbezug durch den Wohnortbezug ersetzt. Der geographische Bezug von Ortsnetzrufnummern soll unbenommen davon unbedingt erhalten bleiben, so die RegTP.
Zudem wird erwogen, die Ortsnetzrufnummern statt in 1.000er Rufnummernblöcken auch in Blöcken von je 100 Rufnummern zu vergeben. Damit sind nicht so hohe Anfangsinvestitionen nötig, wenn ein Unternehmen für alle 5.200 Ortsnetze Rufnummern beantragt.
In den Eckpunkten ist vorgesehen, den Kreis der Antragsberechtigten für die Zuteilung von Ortsnetzrufnummern zu vergrößern. So könnten in Zukunft nicht nur Netzbetreiber, sondern generell Anbieter eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz - also auch VoIP-Anbieter ohne eigenes Netz - bei der RegTP Ortsnetzrufnummern beantragen.
Kunden dieser Unternehmen sollen auch dann eine eigene Rufnummer erhalten können, wenn sie keinen Anschluss bei dem Unternehmen haben. Es soll ausreichen, dass der Wohnort bzw. Firmensitz des Kunden in dem entsprechenden Ortsnetz liegt. Damit würde dann der Anschlussbezug durch den Wohnortbezug ersetzt. Der geographische Bezug von Ortsnetzrufnummern soll unbenommen davon unbedingt erhalten bleiben, so die RegTP.
Zudem wird erwogen, die Ortsnetzrufnummern statt in 1.000er Rufnummernblöcken auch in Blöcken von je 100 Rufnummern zu vergeben. Damit sind nicht so hohe Anfangsinvestitionen nötig, wenn ein Unternehmen für alle 5.200 Ortsnetze Rufnummern beantragt.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11977.html