Regulierungsbehörde entscheidet den Simyo-Streit

Lizenz und Wettbewerbsrecht lassen Ungleichbehandlung zu

12. Juli 2005
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am heutigen Dienstag im Streit zwischen dem Service Provider Mobilcom Communicationstechnik GmbH und dem Mobilfunknetzbetreiber E-Plus um deren neue Marke Simyo die Beschwerde von Mobilcom zurückgewiesen.

Mobilcom hatte die RegTP angerufen. Zu klären war, ob und unter welchen Voraussetzungen E-Plus ohne Verstoß gegen ihre Lizenz neue Angebote in den Markt einführen darf, ohne vorher die Diensteanbieter hiervon in Kenntnis zu setzen bzw. in die Lage zu versetzen, eigene Endkunden-Angebote zeitgleich auf den Markt zu bringen.

Hierzu stellte die Beschlusskammer in ihrer Entscheidung fest, dass ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich ist. «Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls halten wir eine unterschiedliche Behandlung nach der Lizenz ebenso wie nach allgemeinem Wettbewerbsrecht für zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gibt», erläuterte Matthias Kurth, Präsident der RegTP die Entscheidung. «Dazu zählt für uns zum Beispiel vorstoßender Wettbewerb. Er ist ein prinzipiell wünschenswerter Ausdruck wettbewerbskonformen Verhaltens», so Kurth.

Bei dem Simyo-Angebot handele es sich nicht lediglich um einen neuen Tarif, sondern um eine Produktinnovation, so die Regulierungsbehörde. Aufgrund seiner kommerziellen, technischen und vertrieblichen Gestaltung, die auf kostenträchtige, bislang übliche Komfortmerkmale verzichtet, unterscheide es sich in wesentlichen Details von herkömmlichen Prepaid-Angeboten.

«Über betriebswirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen hinaus liegt die Einführung innovativer Produkte aber im öffentlichen Interesse an einer Stimulierung des Wettbewerbs», so Kurth. Den Mobilfunknetzbetreibern müssten daher Anreize verbleiben, neue Ideen mit einem gewissen zeitlichen Vorsprung zu vermarkten. Den hier erzielten Zeitvorsprung sah die Beschlusskammer auch nicht als uneinholbar an. Zum Einen war es für sie keineswegs erwiesen, dass eine Kundenbindung unumkehrbar sein soll. Zum Anderen belegen aktuelle Angebote auf dem deutschen Markt, dass Wettbewerber auf das Angebot von Simyo mit vergleichbaren Strategien reagieren können, so die Behörde.

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