Bundesnetzagentur veröffentlicht Eckpunkte zu VoIP

Voice over IP erfreut sich wachsender Beliebtheit

09. September 2005
Voice over IP (VoIP), also Sprachtelefonie über Internet und Datenleitungen, erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Daher hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt auf ihrer Homepage Eckpunkte der regulatorischen Behandlung von Voice over IP veröffentlicht.

Die Veröffentlichungen gehen zurück auf die in 2004 durchgeführte Anhörung der Bundesnetzagentur zu VoIP. Mit dieser umfangreichen Anhörung hatte die Bundesnetzagentur frühzeitig die regulatorische Diskussion über eines der derzeit bedeutendsten Themen in der Telekommunikationsbranche aufgegriffen. Ziel ist es, der Entwicklung von VoIP einen transparent entwickelten und verlässlichen regulatorischen Rahmen zu geben, damit letztlich der Verbraucher über Vor- und Nachteile der Innovation für sich entscheiden kann.

Während zum Zeitpunkt der Anhörung Mitte 2004 nur einige wenige Anbieter von VoIP-Diensten am Markt waren, sind es ein Jahr später bereits knapp 40 Unternehmen, die VoIP-Dienste für den Massenmarkt bereitstellen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche an Großkunden gerichtete Angebote. Dies bestätigt die stark wachsende Bedeutung von VoIP.

Mit den jetzt veröffentlichten Eckpunkten sollen erste Rahmenbedingungen der regulatorischen Behandlung von VoIP bekannt gegeben werden. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich VoIP-Dienste derzeit weiter im Markt entwickeln und noch nicht absehbar ist, inwieweit sich bestehende und heute absehbare Geschäftsmodelle als nachhaltig existenzfähig erweisen werden. Es ist daher aus Sicht der Bundesnetzagentur weder zielführend noch möglich, bereits heute ein abschließendes und umfassendes Regelwerk für VoIP zu erstellen.

Unter anderem wurde im Bereich der Nummerierung nach der Freigabe der (0)32er-Rufnummern klargestellt, dass Ortsnetzrufnummern technologieneutral für VoIP-Dienste genutzt werden können. Die im November 2004 veröffentlichten Eckpunkte für Ortsnetzrufnummern werden vollständig umgesetzt. VoIP-Diensteanbieter können zukünftig eigene Rufnummern beantragen, auch wenn sie nicht selbst Anschlussanbieter sind. Einschränkungen im Hinblick auf die nomadische Nutzung wird es im Bereich der Nummerierung nicht geben.

Das wichtige Thema Notruf wird ebenfalls behandelt. Hier fehlen jedoch noch konkrete gesetzliche Vorgaben, so dass die Eckpunkte nur den aktuellen Diskussionsstand repräsentieren können. Aus Sicht der Bundesnetzagentur liegt es im Eigeninteresse der VoIP-Anbieter, möglichst rasch umfassende Notrufmöglichkeiten zu entwickeln und anzubieten.

Zum Thema IP-Zusammenschaltung hat die Bundesnetzagentur im August 2005 eine beratende Projektgruppe eingerichtet, die bis Mitte 2006 die Grundlagen eines neuen Zusammenschaltungsregimes vorschlagen soll. Des Weiteren hat die Bundesnetzagentur einen Aktionsplan erstellt, aus dem alle Aktivitäten rund um das Thema VoIP ersichtlich werden.

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