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Abschaltung der (0)190er Rufnummern zum Jahresende
Ansagen der neuen Rufnummer bis Mitte 2006 kostenlos möglich
22. September 2005
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die Frist für die Abschaltung der (0)190er Rufnummern nicht zu verlängern. Wie bereits im Jahr 2001 festgelegt, müssen die Nummern zum Jahresende 2005 abgeschaltet werden.
Um den Übergang zu den (0)900er Rufnummern zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur am heutigen Donnerstag verfügt, dass auf den (0)190er Rufnummern in der ersten Jahreshälfte 2006 eine Bandansage von zwanzig Sekunden laufen darf, in der auf eine Ersatzrufnummer und den Preis für deren Anruf hingewiesen wird. Die Bandansage selbst muss kostenlos sein.
Dies ist das Ergebnis einer Anhörung, die die Bundesnetzagentur durchgeführt hat, nachdem einige Marktbeteiligte gebeten hatten, die Abschaltung auszusetzen. Der Wunsch wurde damit begründet, die im Jahr 2001 als Ersatz bereitgestellten (0)900er Rufnummern seien aufgrund des Abrechnungsverfahrens bei diesen Nummern nicht aus allen Netzen erreichbar. Die Anhörung hat ergeben, dass die Erreichbarkeit bei entsprechenden Bemühungen realisierbar ist, auch wenn der verbleibende Zeitraum durch die bislang zögerliche Vorbereitung seitens der Marktbeteiligten knapp geworden ist.
Der Wechsel auf die (0)900er Rufnummern soll für die Verbraucher mehrere Vorteile haben. An der ersten Ziffer nach der (0)900 kann die Art des Dienstes erkannt werden. Die «1» steht für «Information», die «3» für «Unterhaltung» und die «5» für «Dienste für Erwachsene». Durch diese Systematik lassen sich bestimmte Inhalte gezielt sperren.
Jeder Dienst kann individuell bepreist werden. Der Preis muss in der Werbung angegeben und bei einem Anruf kostenlos angesagt werden. Außerdem ist der Preis aus allen Festnetzen gleich. Bei aktuellen (0)190er Nummern ist der Preis an der ersten Ziffer nach 0190 - 1 bis 8 - direkt erkennbar.
Im Gegensatz zu den (0)190er Rufnummern gibt es keine sogenannte «Kettenzuteilungen». Damit ist es mit den neuen (0)900er Nummern nicht mehr möglich, dass ein Unternehmen die Rufnummer an ein anderes Unternehmen weitervermietet, die es dann ebnfalls weitervermieten kann. Der Zuteilungsnehmer kann über die Homepage der Bundesnetzagentur und «Nummernverwaltung» ermittelt werden.
Um den Übergang zu den (0)900er Rufnummern zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur am heutigen Donnerstag verfügt, dass auf den (0)190er Rufnummern in der ersten Jahreshälfte 2006 eine Bandansage von zwanzig Sekunden laufen darf, in der auf eine Ersatzrufnummer und den Preis für deren Anruf hingewiesen wird. Die Bandansage selbst muss kostenlos sein.
Dies ist das Ergebnis einer Anhörung, die die Bundesnetzagentur durchgeführt hat, nachdem einige Marktbeteiligte gebeten hatten, die Abschaltung auszusetzen. Der Wunsch wurde damit begründet, die im Jahr 2001 als Ersatz bereitgestellten (0)900er Rufnummern seien aufgrund des Abrechnungsverfahrens bei diesen Nummern nicht aus allen Netzen erreichbar. Die Anhörung hat ergeben, dass die Erreichbarkeit bei entsprechenden Bemühungen realisierbar ist, auch wenn der verbleibende Zeitraum durch die bislang zögerliche Vorbereitung seitens der Marktbeteiligten knapp geworden ist.
Der Wechsel auf die (0)900er Rufnummern soll für die Verbraucher mehrere Vorteile haben. An der ersten Ziffer nach der (0)900 kann die Art des Dienstes erkannt werden. Die «1» steht für «Information», die «3» für «Unterhaltung» und die «5» für «Dienste für Erwachsene». Durch diese Systematik lassen sich bestimmte Inhalte gezielt sperren.
Jeder Dienst kann individuell bepreist werden. Der Preis muss in der Werbung angegeben und bei einem Anruf kostenlos angesagt werden. Außerdem ist der Preis aus allen Festnetzen gleich. Bei aktuellen (0)190er Nummern ist der Preis an der ersten Ziffer nach 0190 - 1 bis 8 - direkt erkennbar.
Im Gegensatz zu den (0)190er Rufnummern gibt es keine sogenannte «Kettenzuteilungen». Damit ist es mit den neuen (0)900er Nummern nicht mehr möglich, dass ein Unternehmen die Rufnummer an ein anderes Unternehmen weitervermietet, die es dann ebnfalls weitervermieten kann. Der Zuteilungsnehmer kann über die Homepage der Bundesnetzagentur und «Nummernverwaltung» ermittelt werden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12942.html