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Bundesnetzagentur senkt Entgelte für T-DSL-ZISP
Einmalige Entgelte erstmalig genehmigt
28. Oktober 2005
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Freitag die Entgelte für die wichtigste derzeit verfügbare breitbandige Zusammenschaltungsleistung genehmigt. Das für die Leistung wesentliche Preiselement der fortlaufenden Nutzung von T-DSL-ZISP Basic-Anschlüssen wird auf 0,49 Euro je Kapazitätseinheit von 10 kBit/s abgesenkt. Gegenüber dem bisher festgelegten Preis von 0,52 Euro ergibt sich eine Reduzierung um 6 Prozent. Die von verschiedenen Wettbewerbern befürchtete Anhebung der Vorleistungspreise tritt damit nicht ein. Die Deutsche Telekom AG habe eine Anhebung dieses Preises auf 1,56 Euro gefordert.
Erstmalig genehmigt wurden die einmalig zu entrichtenden Entgelte für Kündigung (265,26 Euro) und Bereitstellung (747,35 Euro), da die Deutschen Telekom AG (DTAG) entsprechende Kostennachweise erbracht habe, so Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung.
Basis der Genehmigungen waren die Kostenunterlagen der DT AG. Flankierend - und das Ergebnis bestätigend - lag der Bundesnetzagentur ein internationaler Preisvergleich vor, den eine Verfahrensbeteiligte in das Verfahren eingebracht hatte.
«Da die Deutsche Telekom AG nach wie vor keinen Bitstromzugang auf IP-Basis anbietet, fungiert das Produkt T DSL ZISP quasi als Ersatzlösung zu angemessenen Preisen», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Bedeutung der Entscheidung. «Mit ihrer Entscheidung gibt die Bundesnetzagentur weitere Impulse für einen fairen Wettbewerbsrahmen, der die tatsächlichen Veränderungen des Internetverkehrs berücksichtigt», so Kurth abschließend.
Alle Genehmigungen sind bis zum 30. November 2007 befristet.
Unter der Produktbezeichnung T-DSL ZISP erhalten Internet-Service-Provider die Möglichkeit, Internetleistungen über ihre eigene Plattform anzubieten. Das Produkt der DTAG stellt das hierfür erforderliche Bindeglied zwischen den T-DSL Anschlüssen und den Internetplattformen der Wettbewerber dar.
Erstmalig genehmigt wurden die einmalig zu entrichtenden Entgelte für Kündigung (265,26 Euro) und Bereitstellung (747,35 Euro), da die Deutschen Telekom AG (DTAG) entsprechende Kostennachweise erbracht habe, so Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung.
Basis der Genehmigungen waren die Kostenunterlagen der DT AG. Flankierend - und das Ergebnis bestätigend - lag der Bundesnetzagentur ein internationaler Preisvergleich vor, den eine Verfahrensbeteiligte in das Verfahren eingebracht hatte.
«Da die Deutsche Telekom AG nach wie vor keinen Bitstromzugang auf IP-Basis anbietet, fungiert das Produkt T DSL ZISP quasi als Ersatzlösung zu angemessenen Preisen», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Bedeutung der Entscheidung. «Mit ihrer Entscheidung gibt die Bundesnetzagentur weitere Impulse für einen fairen Wettbewerbsrahmen, der die tatsächlichen Veränderungen des Internetverkehrs berücksichtigt», so Kurth abschließend.
Alle Genehmigungen sind bis zum 30. November 2007 befristet.
Unter der Produktbezeichnung T-DSL ZISP erhalten Internet-Service-Provider die Möglichkeit, Internetleistungen über ihre eigene Plattform anzubieten. Das Produkt der DTAG stellt das hierfür erforderliche Bindeglied zwischen den T-DSL Anschlüssen und den Internetplattformen der Wettbewerber dar.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13037.html