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Bundesnetzagentur will DSL vergleichbar machen
Übertragungsrate, Fristen uws. sollen veröffentlicht werden
30. November 2005
Die Bundesnetzagentur hat Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte für breitbandige Netzzugänge veröffentlicht. Damit soll mehr Transparenz bei den verschiedenen DSL-Angeboten geschaffen werden, indem den Verbrauchern vergleichbare Informationen zur Verfügung gestellt werden.
«Viele Kunden sind verunsichert, ob sie die versprochenen Bandbreiten in der täglichen Anwendung auch geliefert bekommen. Wir erhalten auch Beschwerden und Kritik, dass es an der nötigen Transparenz und Kontrollmöglichkeit fehlt», so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Kurth appelliert an die Anbieter von DSL-Zugängen, freiwillig auf die Initiative der Agentur einzugehen und «dem Kunden wertvolle Informationen zu geben, die er wirklich benötigt und wissen will».
Zu den Daten, die die Bundesnetzagentur veröffentlichen möchte, zählen unter anderem Qualitätskennwerte, wie Bereitstellungsfrist, Termintreue und Datenübertragungsrate. Verbrauchern wird empfohlen, die Qualitätskennwerte zu vergleichen bzw. nachzufragen.
Alle Definitionen sind in der Mitteilung Nr. 294/2005 nachzulesen.
«Viele Kunden sind verunsichert, ob sie die versprochenen Bandbreiten in der täglichen Anwendung auch geliefert bekommen. Wir erhalten auch Beschwerden und Kritik, dass es an der nötigen Transparenz und Kontrollmöglichkeit fehlt», so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Kurth appelliert an die Anbieter von DSL-Zugängen, freiwillig auf die Initiative der Agentur einzugehen und «dem Kunden wertvolle Informationen zu geben, die er wirklich benötigt und wissen will».
Zu den Daten, die die Bundesnetzagentur veröffentlichen möchte, zählen unter anderem Qualitätskennwerte, wie Bereitstellungsfrist, Termintreue und Datenübertragungsrate. Verbrauchern wird empfohlen, die Qualitätskennwerte zu vergleichen bzw. nachzufragen.
Alle Definitionen sind in der Mitteilung Nr. 294/2005 nachzulesen.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13122.html
