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BNetzA: Frequenzvergabe für Internet per Funk
«Anträge können ab sofort gestellt werden»
21. Dezember 2005
Die Bundesnetzagentur hat das Zuteilungsverfahren für breitbandige drahtlose Verteilsysteme im Rahmen des sogenannten Broadband Wireless Access (BWA) eröffnet. Die Frequenzen werden in erster Linie für die Realisierung von Teilnehmeranschlüssen, wie zum Beispiel für funkgestützte Internetzugänge auf Basis von WiMAX, zugeteilt. Freie Systemkapazitäten können aber auch für andere Zwecke genutzt werden. Es stehen Frequenzen im Bereich 3.400 bis 3.600 MHz zur Verfügung. Darüber hinaus sind in einigen Regionen Frequenzen im Bereich 3.600 bis 3.800 MHz verfügbar.
Es ist eine zweistufige Frequenzvergabe vorgesehen. Zunächst erfolgt eine Registrierung der beantragten Frequenznutzung, die bei Vorlage einer konkreten Ausbauplanung für den Versorgungsbereich innerhalb einer Frist von acht Monaten durch die endgültige Frequenzzuteilung ersetzt wird. Die registrierten Frequenzplanungen bzw. Frequenznutzungen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar sein.
«Mit dem Registrierverfahren verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel einer möglichst bedarfsgerechten Frequenzzuteilung. Nur wer wirklich Bereiche erschließen will und konkrete Planungen vorlegt, erhält die Zuteilung. Längerfristige Blockaden des knappen Frequenzspektrums sollen damit vermieden werden», erläuterte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur. «Lassen sich die Zuteilungswünsche in einer Region nicht realisieren, wird den Marktteilnehmern vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Gelegenheit gegeben, selbst funkverträgliche Lösungen herbeizuführen. Vor einer amtlichen Entscheidung besteht die Möglichkeit, zum Beispiel durch räumliche oder frequenztechnische Maßnahmen, eine Entkopplung der Frequenznutzungen zu vereinbaren und so Frequenzknappheit zu vermeiden», so Kurth weiter.
Das Zuteilungsverfahren und das Ergebnis der letzten öffentlichen Anhörung werden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 24/2005 und im Internet veröffentlicht.
Es ist eine zweistufige Frequenzvergabe vorgesehen. Zunächst erfolgt eine Registrierung der beantragten Frequenznutzung, die bei Vorlage einer konkreten Ausbauplanung für den Versorgungsbereich innerhalb einer Frist von acht Monaten durch die endgültige Frequenzzuteilung ersetzt wird. Die registrierten Frequenzplanungen bzw. Frequenznutzungen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar sein.
«Mit dem Registrierverfahren verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel einer möglichst bedarfsgerechten Frequenzzuteilung. Nur wer wirklich Bereiche erschließen will und konkrete Planungen vorlegt, erhält die Zuteilung. Längerfristige Blockaden des knappen Frequenzspektrums sollen damit vermieden werden», erläuterte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur. «Lassen sich die Zuteilungswünsche in einer Region nicht realisieren, wird den Marktteilnehmern vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Gelegenheit gegeben, selbst funkverträgliche Lösungen herbeizuführen. Vor einer amtlichen Entscheidung besteht die Möglichkeit, zum Beispiel durch räumliche oder frequenztechnische Maßnahmen, eine Entkopplung der Frequenznutzungen zu vereinbaren und so Frequenzknappheit zu vermeiden», so Kurth weiter.
Das Zuteilungsverfahren und das Ergebnis der letzten öffentlichen Anhörung werden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 24/2005 und im Internet veröffentlicht.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13182.html