Newsticker
- Telekom startet eSIM-Produkt T-Travel für internationale Reisende
- Vodafone: 13 neue FAST-Channels für GigaTV
- Oktoberfest: Telekom baut zusätzliche Kapazitäten vor Ort auf
- Lebara startet neuen Travel-Tarif für 9,99 Euro
- Amazon Prime Deal Days kehren am 06 und 07 Oktober zurück
- Studie: Mehrfach-Abos bei Streaming-Diesnten werden zum Normalfall
- Telekom bringt iPhone Handoff nach Deutschland
- Apple präsentiert das iPhone Duo
- Apple stellt neues iPhone 18 Pro und iPhone 18 Pro Max vor
- congstar Zuhause 50 MBit/s Tarif ab sofort frei bestellbar
Bundesnetzagentur widerruft Auskunftsrufnummer 11869
Rufnummer wurde missbräuchlich genutzt
31. Januar 2006
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit sofortiger Wirkung die Auskunftsrufnummer 11869 widerrufen. Der Anbieter der 11869 hat unter der Auskunftsrufnummer 11869 keinen regulären Auskunftsdienst betrieben und damit gegen die Nutzungsbedingungen für Auskunftsrufnummern verstoßen, so die Bundesnetzagentur.
Auskunftsdienste müssen nach den einschlägigen Regelungen in der Lage sein, Rufnummern anzusagen. Eine Weitervermittlung zu einer nachgefragten Rufnummer ist zulässig, es muss aber möglich sein, dem Anrufer die Rufnummer anzusagen, zu der vermittelt wird. Mit der 11869 wurden hingegen direkt «Premium Dienste» angeboten, heißt esseitens der BNetzA. Die eigentlichen Rufnummern der beworbenen Premium Dienste konnten bei Anwahl der Auskunftsrufnummer jedenfalls nicht angesagt werden. Mit dem Widerruf der Rufnummer ist der Zuteilungsnehmer nicht mehr zur Nutzung der Auskunftsrufnummer 11869 befugt.
Auskunftsdienste müssen nach den einschlägigen Regelungen in der Lage sein, Rufnummern anzusagen. Eine Weitervermittlung zu einer nachgefragten Rufnummer ist zulässig, es muss aber möglich sein, dem Anrufer die Rufnummer anzusagen, zu der vermittelt wird. Mit der 11869 wurden hingegen direkt «Premium Dienste» angeboten, heißt esseitens der BNetzA. Die eigentlichen Rufnummern der beworbenen Premium Dienste konnten bei Anwahl der Auskunftsrufnummer jedenfalls nicht angesagt werden. Mit dem Widerruf der Rufnummer ist der Zuteilungsnehmer nicht mehr zur Nutzung der Auskunftsrufnummer 11869 befugt.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13260.html