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T-Com beantragt neue Interconnection-Entgelte
Lokale Leistungen werden teurer
06. Februar 2006
T-Com, die Festnetz-Sparte der Deutschen Telekom AG, hat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) die Genehmigung für neue Interconnetion-Entgelte beantragt. Interconnection-Entgelte zahlen Telekommunikationsunternehmen für die gegenseitige Nutzung ihrer Netze.
Ziel des T-Com Antrags ist es, die Interconnection-Entgelte vor dem Hintergrund der Markt- und Kostenentwicklung neu zu strukturieren, so das Unternehmen in einer Mitteilung. Insgesamt ging das Verkehrsvolumen im Telefonnetz seit dem Jahr 2003 durch die verstärkte Mobilfunknutzung, die wachsende Interneteinwahl über breitbandige Zugänge sowie durch Marktanteilsgewinne von Wettbewerbern mit eigenem Anschlussnetz zurück. Erheblich gestiegen ist laut T-Com die Nachfrage nach Interconnection-Leistungen in der so genannten Tarifzone I (local) - und dies vor allem in den für den Netzbetrieb kostenintensiveren ländlichen Bereichen. Gesunken sind dagegen die Gesamtkosten für die Interconnection-Leistungen in den Tarifzonen II (single) und III (double).
Der aktuelle Genehmigungsantrag von T-Com soll diesem Trend gerecht werden. T-Com hat neben einer Steigerung des Entgeltniveaus für lokale Interconnection-Leistungen auf 0,66 Cent pro Minute eine Absenkung der Entgelte für die Tarifstufen II und III auf 0,74 Cent beziehungsweise 0,88 Cent pro Minute beantragt. Das entspricht einer Senkung der Entgelte für die Interconnection-Leistungen in diesen beiden Tarifstufen um bis zu 30 Prozent.
In die Tarifzone I (local) fallen Verbindungen, die an einem der 474 lokalen Einzugsbereiche übergeben werden. Dies betrifft Anbieter, die bundesweite Ortsgespräche anbieten. Die Tarifzone II (single transit) kommt bei Übergabe an einem der 23 Grundeinzugsbereiche zur Anwendung. Die Tarifzone III (double transit) kommt zur Anwendung, wenn Verbindungen nur an einem Übergabepunkt im Bundesgebiet übergeben werden.
Nach Ansicht von T-Com hat sich der Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt gut entwickelt. Laut Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur wurde im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Fernverbindungen und mehr als ein Drittel der Ortsverbindungen im Telefonmarkt von T-Com Wettbewerbern abgewickelt. Gleichzeitig sank die Abhängigkeit anderer Anbieter von T-Com Vorleistungen weiter, weil diese eigene Infrastruktur aufgebaut haben und ihre Netze untereinander zusammenschalten.
Entsprechend der gesetzlich geregelten Zehn-Wochen-Frist muss die Bundesnetzagentur über den Ende vergangener Woche gestellten Genehmigungsantrag von T-Com bis Mitte April 2006 entscheiden. Die Genehmigung für die bisherigen Entgelte läuft zum 31. Mai 2006 aus.
Ziel des T-Com Antrags ist es, die Interconnection-Entgelte vor dem Hintergrund der Markt- und Kostenentwicklung neu zu strukturieren, so das Unternehmen in einer Mitteilung. Insgesamt ging das Verkehrsvolumen im Telefonnetz seit dem Jahr 2003 durch die verstärkte Mobilfunknutzung, die wachsende Interneteinwahl über breitbandige Zugänge sowie durch Marktanteilsgewinne von Wettbewerbern mit eigenem Anschlussnetz zurück. Erheblich gestiegen ist laut T-Com die Nachfrage nach Interconnection-Leistungen in der so genannten Tarifzone I (local) - und dies vor allem in den für den Netzbetrieb kostenintensiveren ländlichen Bereichen. Gesunken sind dagegen die Gesamtkosten für die Interconnection-Leistungen in den Tarifzonen II (single) und III (double).
Der aktuelle Genehmigungsantrag von T-Com soll diesem Trend gerecht werden. T-Com hat neben einer Steigerung des Entgeltniveaus für lokale Interconnection-Leistungen auf 0,66 Cent pro Minute eine Absenkung der Entgelte für die Tarifstufen II und III auf 0,74 Cent beziehungsweise 0,88 Cent pro Minute beantragt. Das entspricht einer Senkung der Entgelte für die Interconnection-Leistungen in diesen beiden Tarifstufen um bis zu 30 Prozent.
In die Tarifzone I (local) fallen Verbindungen, die an einem der 474 lokalen Einzugsbereiche übergeben werden. Dies betrifft Anbieter, die bundesweite Ortsgespräche anbieten. Die Tarifzone II (single transit) kommt bei Übergabe an einem der 23 Grundeinzugsbereiche zur Anwendung. Die Tarifzone III (double transit) kommt zur Anwendung, wenn Verbindungen nur an einem Übergabepunkt im Bundesgebiet übergeben werden.
Nach Ansicht von T-Com hat sich der Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt gut entwickelt. Laut Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur wurde im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte der Fernverbindungen und mehr als ein Drittel der Ortsverbindungen im Telefonmarkt von T-Com Wettbewerbern abgewickelt. Gleichzeitig sank die Abhängigkeit anderer Anbieter von T-Com Vorleistungen weiter, weil diese eigene Infrastruktur aufgebaut haben und ihre Netze untereinander zusammenschalten.
Entsprechend der gesetzlich geregelten Zehn-Wochen-Frist muss die Bundesnetzagentur über den Ende vergangener Woche gestellten Genehmigungsantrag von T-Com bis Mitte April 2006 entscheiden. Die Genehmigung für die bisherigen Entgelte läuft zum 31. Mai 2006 aus.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13279.html
