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AOL und ARAG starten Internet Rechtsschutz
Rechtliche Absicherung bei Online-Verträgen und Käufen
12. Juli 2006
AOL und der Rechtsschutzspezialist ARAG starten mit einem neuen Produkt: Dem AOL Internet Rechtsschutz. Dieser Internet Rechtsschutz sichert private Online-Verträge ab. Mit der neuen Versicherung erweitert AOL sein umfangreiches Angebot an Online-Schutzmechanismen. Während die AOL Software-Lösungen vor allem auf die technische Sicherheit zielen, schützt der neue AOL Internet Rechtschutz Nutzer auf der rechtlichen Seite.
Die ARAG unterstützt den Kunden bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, unabhängig davon, in welchem Land der Vertragspartner sitzt. Auf Wunsch beauftragt die ARAG einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. Auch die Kosten, die der versicherte Kunde gegebenenfalls dem Prozessgegner erstatten muss, werden von der ARAG bis 30.000 Euro je Rechtsschutzfall getragen.
Die AOL Internet Rechtsschutz-Versicherung steht allen Internetnutzern für einen monatlichen Beitrag von 3,99 Euro, bei einer Selbstbeteiligung von 80 Euro je Schadensfall ab sofort zur Verfügung. Dabei werden alle online abgeschlossenen Verträge berücksichtig, wie zum Beispiel Kauf von Kleidung, technischen Geräten usw., Verträge mit Reise-/ Verkehrsunternehmen (zum Beispiel: Pauschalreisen, Flugtickets, Kreuzfahrten, Hotels), Finanzdienstleistungsverträge (zum Beispiel: Online-Banking, Darlehen, Versicherungen) usw.
Die ARAG unterstützt den Kunden bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen, unabhängig davon, in welchem Land der Vertragspartner sitzt. Auf Wunsch beauftragt die ARAG einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen. Auch die Kosten, die der versicherte Kunde gegebenenfalls dem Prozessgegner erstatten muss, werden von der ARAG bis 30.000 Euro je Rechtsschutzfall getragen.
Die AOL Internet Rechtsschutz-Versicherung steht allen Internetnutzern für einen monatlichen Beitrag von 3,99 Euro, bei einer Selbstbeteiligung von 80 Euro je Schadensfall ab sofort zur Verfügung. Dabei werden alle online abgeschlossenen Verträge berücksichtig, wie zum Beispiel Kauf von Kleidung, technischen Geräten usw., Verträge mit Reise-/ Verkehrsunternehmen (zum Beispiel: Pauschalreisen, Flugtickets, Kreuzfahrten, Hotels), Finanzdienstleistungsverträge (zum Beispiel: Online-Banking, Darlehen, Versicherungen) usw.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13656.html