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Handy statt Parkschein in Köln und Hamburg
Neuregelung ab 2008 erlaubt «Handyparken»
Autofahrer können künftig das sogenannte Handy-Parken nutzen. Wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) mitteilt, soll das neue Verfahren nach mehreren Feldversuchen ab Februar zuerst in den Städten Köln und Hamburg eingeführt werden. Die Städte Potsdam und Berlin sollen im März bzw. April 2008 folgen.
Bisher mussten Autofahrer in städtischen Parkzonen einen schriftlichen Beleg an einem Automaten ziehen und gut sichtbar in ihr Fahrzeug legen. Eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung macht das Handyparken ab 2008 möglich. Handyparker müssen sich in der Regel einmalig im Internet anmelden – unter anderem mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen. Wollen sie später ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn und am Ende der Parkzeit eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Die Gebühren werden monatlich minutengenau vom Konto abgebucht.
Ein Parkschein aus dem Automaten entfällt damit. Allerdings muss ein Handyparker eine Vignette gut sichtbar aufbringen, die er nach der Registrierung per Post erhält und die ihn als Handy-Parker ausweist. Wo das Handyparken möglich ist, erkennen die Nutzer durch das Handy-Parken-Logo auf den Parkscheinautomaten.