IFA: Deutsche Umwelthilfe fordert langlebigere Telefone und Mobilfunkgeräte

Hersteller sollen mehr auf Umwelteigenschaften der Geräte achten

09. September 2015

Anlässlich der Internationalen Funkausstellung in Berlin hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von der Telekommunikationsbranche mehr Engagement für langlebigere Produkte und weniger Umweltbelastungen gefordert. Über viele Jahre nutzbare, energie- wie ressourceneffiziente Geräte werden bisher nur vereinzelt angeboten, kritisiert der Verein. Ein wichtiges Kennzeichen für energiesparsame und strahlungsarme Geräte liefert hier das vom Umweltbundesamt (UBA) verantwortete Umweltzeichen »Blauer Engel«, das jedoch noch immer von zu vielen Firmen boykottiert werde. Dieser solle jedoch der neue Mindeststandard werden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bemängelt, dass die Mehrheit der Hersteller ihre Geräte immer noch mit so genannten Eigenlabels bewirbt. Diese seien jedoch wenig transparent und würden die Kaufentscheidung für den Kunden schwieriger machen. Stattdessen sollen Hersteller und Vertreiber von Telekommunikationsgeräten »die von einer unabhängigen Expertenkommission unter Koordination des staatlichen Umweltbundesamtes erarbeiteten Kriterien des Blauen Engels« nutzen. Weiterhin nötig sei laut Resch eine stärkere Ausrichtung der bei der IFA vollständig vertretenen Branche auf langlebige, ressourceneffiziente und nachhaltige Produkte.

So würden laut DUH bisher nur wenige Schnurlostelefone den Kriterien des Blauen Engels genügen, etwa die auf der diesjährigen IFA damit ausgezeichneten Speedphone-Telefone der Deutschen Telekom. Nach den Kriterien dieses Umweltzeichens müssen Schaltnetzteile mindestens 60 Prozent weniger Strom verbrauchen. Zudem müssen die Telefone eine geringe elektromagnetische Strahlenbelastung aufweisen und dürfen nur unproblematische Kunststoffe enthalten. Zu beachten ist allerdings, dass der Blaue Engel jedoch kein Zeichen ist, das die vollständige Unbedenklichkeit eines Produkts bescheinigt. Das Gütesiegel zeichnet nur bestimmte Eigenschaften des Produktes, die hauptsächlich den Umweltschutz betreffen. Gleichzeitig werden Umwelteigenschaften, die nicht in den Vergabekriterien genannt sind, nicht geprüft.

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