Aus für Roaming-Gebühren in der EU beschlossen

EU-Parlament stimmt Roamingvorleistungspreisen zu

06. April 2017

Jetzt ist es endgültig: Ab 15. Juni 2017 werden Verbraucher auf Reisen innerhalb der EU für Anrufe, SMS-Nachrichten und die mobile Internetnutzung dieselben Preise zahlen wie zuhause.? Das Europäische Parlament hat über die Regulierung der Roamingvorleistungsmärkte abgestimmt. Dabei wurden Obergrenzen für Gebühren festgelegt, die die Mobilfunkanbieter untereinander für die Roaming-Nutzung durch ihre Kunden berechnen können.

Mit der heutigen Abstimmung billigte das EU-Parlament förmlich die Einigung auf Obergrenzen, die das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission zu Beginn des Jahres erzielt hatten. Noch müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten der neuen Roaming-Verordnung noch zustimmen. Dies gilt allerdings als Formsache.

Mobilfunk-Roaming in der EU
Ende der Roaming-Gebühren ab Mitte Juni 2017: Letzte Hürde genommen
(Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, begrüßte die Einigung: »Ab 15. Juni 2017 können die Menschen bei Reisen in der EU Mobilfunkdienste nutzen, insbesondere zur Datenübertragung, ohne hohe Rechnungen fürchten zu müssen. Dies ist ein großer Erfolg für uns alle. Auch wenn die endgültige Zustimmung der Mitgliedstaaten noch aussteht, ist diese Einigung über Roamingvorleistungspreise der letzte Schritt, um die Roaminggebühren für alle Reisende in der EU abzuschaffen. Nach fast zehn Jahren beendet die EU damit definitiv die Aufregung um Roaming-Gebühren, die Europa seit den ersten Tagen des Mobilfunks geplagt hat«.

Einschränkungen gegen Missbrauch

Mit der neuen Regelung sollen Mobilfunkkunden innerhalb der EU die gleichen Preise für Telefonie, SMS und Daten zahlen, wie innerhalb des eigenen Landes. Eine Missbrauchsklausel soll gleichzeitig das so genannte »permanente Roaming« verhindern. so können Nutzer das kostenlose Roaming vier Monate im EU-Ausland nutzen.

Mobilfunkanbieter können die Nutzung der SIM-Karten im EU-Ausland überprüfen. Nutzen Verbraucher ihre Mobilfunkkarte länger in einem anderen EU-Land nutzt, oder mehr als in ihrem Heimatland, können Mobilfunkanibeter zunächst um eine Klärung der Situation bitten. Halten sich Mobilfunkkunden länger im Ausland auf, können auch zusätzliche Gebühren berechnet werden. Dann dürfen maximal Gebühren verlangt werden, die Mobilfunkanbieter auch einander für das Roaming in Rechnung stellen. Nach der jetzt beschlossenen Regelung sind es 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent pro SMS. Für die Datennutzung beträgt die Obergrenze für die zusätzliche Gebühr ab dem 15.06.2017 zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte (GB). Ab 01.01.2018 sind es 6,00 Euro/GB; der Preis soll schrittweise bis 2,50 Euro/GB ab 2022 sinken.

Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass zum Beispiel eine günstige SIM-Karte in Österreich gekauft und dann dauerhaft in Deutschland genutzt wird.

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