Bundesnetzagentur verhängt 140.000 Euro Bußgeld gegen Energieversorger

Wer Werbung in Auftrag gibt, muss dafür Verantwortung übernehmen

15. Mai 2018

Die Bundesnetzagentur hat gegen einen Energieversorger wegen unerlaubter Werbeanrufe ein Bußgeld in Höhe von 140.000 Euro verhängt. Das teilte die Behörde am vergangenen Freitag mit. Hintergrund sei unerlaubte Werbung am Telefon für Strom- und Gas-Verträge, die im Auftrag des Enternehmens erfolgte.

»Wir gehen weiter konsequent gegen Unternehmen vor, die beim Telefonvertrieb auf Kosten von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtswidrige Methoden einsetzen«, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Bußgelder schrecken dabei Unternehmen nicht nur direkt aufgrund ihrer Höhe ab, sondern schädigen langfristig auch deren Ansehen«.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Das Unternehmen hatte bundesweit Verträge für Strom und Gas telefonisch beworben beziehungsweise Verbraucher zum Wechsel des aktuellen Strom- und Gaslieferanten aufgefordert. Dabei setzte der Energieversorger Call-Center ein, die viele Verbraucher kontaktierten. Nach Angaben der Bundesnetzagentur lagen den Anrufen keine wirksamen Einwilligungen der Verbraucher zugrunde.

Die beauftragten Call-Center hatten von verschiedenen Adresshändlern Einwilligungsdatensätze bezogen, die angeblich bei Online-Gewinnspielen zustande gekommen waren, so die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung. Ermittlungen der Bundesnetzagentur hätten ergeben, dass die Angerufenen an den Gewinnspielen überhaupt nicht teilgenommen und entsprechend auch kein Werbeeinverständnis erteilt hatten. Ebenso waren die Einwilligungstexte derart unkonkret, dass eventuelle Gewinnspielteilnehmer Art und Umfang der folgenden Werbeanrufe überhaupt nicht klar hätten erkennen können. Auch deshalb konnten sie nicht Grundlage rechtmäßiger Werbeanrufe sein.

Das Energie-Unternehmen hatte dieses Vorgehen als Auftraggeberin der Werbeanrufe über einen Zeitraum von fast drei Jahren hinweg zugelassen, schreibt die Bundesnetzagentur weiter. Nachdem immer mehr Verbraucher Beschwerde über diese Anrufe bei der Behörde einreichten, leitete die Bundesnetzagentur umfangreiche Ermittlungen ein.

»Unternehmen, die Telefonwerbung in Auftrag geben, sind selbst dafür verantwortlich, dass für jeden Anruf eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen vorliegt«, erklärt Jochen Homann weiter. »Die Verantwortung ist nicht auf Subunternehmer übertragbar. Auftraggeber, die die für sie durchgeführten Telefonmarketing-Maßnahmen nicht hinreichend kontrollieren, müssen also auch künftig mit hohen Bußgeldern rechnen«.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Betroffene Verbraucher können sich an die Netzagentur wenden

Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde melden. Um die Täter zu überführen, benötigt die Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Angaben zu den Anrufen.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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