Kosten für Mitnahme der Rufnummer können sinken

Bundesnetzagentur untersagt zu hohe Portierungsentgelte unter Mobilfunkdiensteanbietern

30. September 2019

Die Bundesnetzagentur hat ein Entgelt der Vodafone für unwirksam erklärt, das für die Mitnahme einer Mobilfunknummer gegenüber Mobilfunkdiensteanbietern erhoben wurde. Gleichzeitig wurde ein abgesenktes Entgelt von 3,58 Euro (netto) angeordnet.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die Bundesnetzagentur hatte das Entgelt einer Überprüfung von Amts wegen unterzogen, teilte die Behörde mit. Das angeordnete Entgelt wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs ermittelt. Vodafone wurde freigestellt, für die Leistung auch ein niedrigeres oder gar kein Entgelt zu erheben, erklärt die Bundesnetzagentur weiter.

Auch wenn die Entscheidung unmittelbar nur Vodafone betrifft seien die Entgelte aller am Markt tätigen Mobilfunkdiensteanbieter anhand der nunmehr ermittelten Preisobergrenze zu messen, erklärt die Bundesnetzagentur. Der Entscheidung hat daher eine Signalwirkung für alle anderen Mobilfunkdiensteanbieter.

Weiterhin betrifft die Entscheidung nur die Entgelte, die Vodafone anderen Mobilfunkdiensteanbietern für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer in Rechnung stellen darf. Die zwischen den Anbietern vereinbarten Entgelte werden allerdings üblicherweise an die Endkunden weitergereicht. Daher will die Bundesnetzagentur nunmehr auch die von den Mobilfunkdiensteanbietern gegenüber den Endkunden in Rechnung gestellten Entgelte für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Überprüfung unterziehen. Die Behörde erwartet auch dort deutliche Absenkungen.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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