Mobilfunknetzbetreiber legen Zahlen zur Mobilfunkversorgung vor

Bundesnetzagentur wird Erfüllung der Versorgungsauflagen prüfen

10. Januar 2020

Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Germany, Telekom Deutschland und Vodafone haben die Zahlen zur Mobilfunkversorgung vorgelegt. Notwendig war das, um Erfüllung der Versorgungsauflagen aus der Versteigerung 2015 zu überprüfen. Die Bundesnetzagentur wird diese Angaben nun überprüfen. Die Behörde hat auch die vorgelegten Zahlen veröffentlicht.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die Versorgungsauflagen sehen eine Abdeckung mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit pro Antennensektor vor. Überdies sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

Angaben der Unternehmen

Nach eigenen Angaben haben die Unternehmen Telekom und Vodafone die Auflage zur Versorgung der Haushalte grundsätzlich erfüllt. Telefónica konnte nach eigenen Angaben die von der Bundesnetzagentur geforderten Versorgungsauflagen nicht fristgerecht erreichen. Das Unternehmen geht allerdings davon aus, dass es die Auflagen bis zum Ende dieses Jahres erfüllen wird. Auch die Hauptverkehrswege konnten nach Angaben aller Mobilfunknetzbetreiber zum Jahresende noch nicht in vollem Umfang versorgt werden.

Verzögerungen begründen die Mobilfunknetzbetreiber mit externen Einflüssen, wie zum Beispiel fehlende Vermietbereitschaft an potentiellen Standorten, fehlende Baugenehmigungen, Denkmal-, Natur- und Umweltschutz. Darüber hinaus verweisen die Mobilfunkunternehmen auf unterschiedliche Rechtsansichten zum Inhalt der Versorgungsauflage, die Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind.

Telefónica trägt außerdem unternehmensspezifische Besonderheiten vor, die ebenfalls zu Verzögerungen beim Netzausbau geführt hätten. Es sei jedoch geplant, durch weitere 7.600 Standorte die Versorgungsauflagen noch in diesem Jahr zu erfüllen.

Hier sind die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber zur Versorgung der einzelnen Bundesländer und bundesweit:

Versorgungsauflagen

Telefónica

Telekom

Vodafone

Baden-Württemberg97%82,7%96,01% (97,8%)*97,7%
Bayern97%80,7%97,58%98,3%
Berlin97%100%99,96%100%
Brandenburg97%62,6%97,5%99%
Bremen97%99,9%99,99%100%
Hamburg97%100%99,99%100%
Hessen97%76,7%98,39%97,4%
Mecklenburg-Vorpommern97%72,9%97,52%99,3%
Niedersachsen97%85,9%98,6%99%
Nordrhein-Westfahlen97%94,3%99,82%99,4%
Rheinland-Pfalz97%65,4%96,48% (97,7%)*97%*
Saarland97%78,9%95,43% (99,1%)*97,9%
Sachsen97%80,9%98,12%99%
Sachsen-Anhalt97%80,6%98,49%98,7%
Schleswig-Holstein97%90,6%98,53%99,9%
Thüringen97%73,2%97%98,1%
Bundesweit98%84,3%98,1% (98,5%)*98,6%
Bundesautobahnen (BAB)100%77,9%97,6%96%**
Schiene100%80,3%96,4%95%***

Die Zahlen in Klammern sind unter Berücksichtigung von Ausbauhindernissen an etlichen Standorten, die kurzfristig realisiert werden sollen. Bei Vodafone gilt zudem: Die Zahl für Rheinland Pfalz gilt unter Berücksichtigung von Ausbauhindernissen an 20 Standorten. Die Zahlen zu Bundesautobahnen und Schiene gelten bei Vodafone jeweils unter unter Berücksichtigung von Ausbauhindernissen an 60 bzw. 105 Standorten.

Die Zahlen hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.

Überprüfung durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur überprüft nun die Angaben der Mobilfunknetzbetreiber. Die Behörde will auch in jedem Bundesland eigene Messungen durchführen. Hierbei soll durch den Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ermittelt werden, ob die von den Mobilfunknetzbetreibern gemeldete Versorgung tatsächlich vorhanden ist. Diese Überprüfungen werden mehrere Wochen in Anspruch nehmen, so die Bundesnetzagentur weiter. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung entscheidet die Bundesnetzagentur dann über die Erfüllung der Versorgungsauflage und prüft, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

»Wir setzen alles daran, dass die Unternehmen von uns ermittelte Defizite bei der Erfüllung unserer Auflagen zügig beheben. Unser Ziel ist es, dass der Ausbau mit mobilem Breitband in der Fläche schnellstmöglich weiter vorankommt. Behördliche Sanktionen sind nicht ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur wird sie dann einsetzen, wenn sie dem Ziel einer Verbesserung der Versorgung dienen«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Hintergrund Versorgungsauflage

Die Bundesnetzagentur hat in der Zuteilung der im Jahr 2015 versteigerten Frequenzen Auflagen gemacht, dass die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1. Januar 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit und 97 Prozent der Haushalte je Bundesland mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor zu versorgen haben. Überdies sind die Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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