Bundesnetzagentur schaltet Auskunftsdiensterufnummer 11830 ab

Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung nach Verbraucherbeschwerden

10. Februar 2020

Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung der Auskunftsdiensterufnummer 11830 angeordnet. Weiterhin hat die Behörde zum Schutz der Verbraucher Verbote der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass eine Weitervermittlung über die Auskunftsdiensterufnummer 11830 oftmals ohne ordnungsgemäße Preisansage für das weitervermittelte Gespräch erfolgte. Hierzu sind Betreiber eines Auskunftsdienstes vor jeder Weitervermittlung zu jeder Rufnummer in jedes Netz verpflichtet.

Daneben wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur weitere verbraucherschützende Regelungen verletzt. So wurde die Auskunftsdiensterufnummer unter anderem ohne ordnungsgemäße Preisangabe beworben, teilte die Behörde am Montag mit. Zudem sollen Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen nicht eingehalten worden sein. Genauere Angaben dazu macht die Bundesnetzagentur allerdings nicht. Anlass zu umfangreichen Ermittlungen der Bundesnetzagentur seien detaillierte Schilderungen in Verbraucherbeschwerden gewesen, schreibt die Behörde weiter.

Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung

Die Bundesnetzagentur hat zusätzlich zu der Abschaltung auch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass den betroffenen Kunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei bereits in Rechnung gestellten Kosten greift das Inkassierungsverbot. Die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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