Lebara senkt Roaming-Kosten in der Türkei

Sprache und Daten werden günstiger

09. Juni 2020

Der Mobilfunkanbieter Lebara senkt die Preise für Sprach- und Daten-Roaming in der Türkei in seinen Türkiye-Tarifen. Damit sollen Kunden günstiger in der Türkei telefonieren, surfen sowie SMS und Messenger-Nachrichten versenden können. Dazu kommt ein neuer Daten-Roaming-Pass für die Türkei mit 1,5 GB Datenvolumen.

Lebara: Neues 1,5 GB-Daten-Roaming-Paket für die Türkei
Neues 1,5 GB-Daten-Roaming-Paket für die Türkei (Bild: Lebara)

Das neue Angebot von Lebara richtet sich an Nutzer, die insbesondere aus der der Türkei nach Deutschland telefonieren und vor Ort auch mobil surfen wollen. In allen Türkiye-Tarifen von Lebara kostet eine Minute ankommender Gespräche in der Türkei jetzt 22 Cent. Abgehend in die Türkei oder nach Deutschland werden 19 Cent pro Minute berechnet. Der Preis für eine SMS liegt bei 22 Cent. Ein 100-MB-Datenpaket ist für 3,50 Euro zu haben.

Für alle, die mehr Datenvolumen in der Türkei brauchen, hat Lebara einen neuen Daten-Roaming-Pass eingeführt. Dieser bietet 1,5 GB Daten während des Aufenthaltes in der Türkei. Der neue Pass ist für die Tarife Türkiye S, M, L oder XL optional hinzu buchbar und kostet 14,99 Euro für 28 Tage. Die Option lässt sich per SMS, in der App oder beim Händler aktivieren. Bei Bedarf ist jederzeit eine Verlängerung möglich, auch beliebig oft hintereinander.

Neukunden in Deutschland bietet Lebara darüber hinaus ab sofort einmalig bis zu 3 GB Datenvolumen gratis in den Türkiye-Tarifen. Die Sommeraktion ist bis zum 31. Juli 2020 befristet.

Nachtrag vom 10.06.2020: Reisewarnung verlängert

Das Angebot von Lebara richtet sich insbesondere an Reisende in die Türkei. Allerdings: Die Bundesregierung hat die Reisewarnung für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union bis zum 31. August 2020 verlängert. Diese gilt unter anderem auch für beliebte Reisegebiete wie die Türkei. Eine Reisewarnung ist ein dringender Appell, entsprechende Reisen soweit wie möglich zu vermeiden; sie stellt aber kein Verbot dar. Mehr Informationen dazu auf der Website des Auswärtigen Amts.

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