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Temporäre Preissenkung bei 0137er und 0180er Rufnummern
Bundesnetzagentur zur Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden
Die Bundesnetzagentur hat Maßnahmen beschlossen, damit die Telefon-Anbieter die Mehrwertsteuersenkung bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste an ihre Kunden weitergeben können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem der Mehrwertsteuersatz im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 temporär abgesenkt wird. Für den Telekommunikationsmarkt bedeutet dies eine Senkung von 19 Prozent auf 16 Prozent.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
»Die Entlastung der Verbraucher durch die Senkung der Mehrwertsteuer kann jetzt im Telekommunikationsmarkt vollumfänglich vorgenommen werden«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Damit die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auch bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste möglich ist, hat die Bundesnetzagentur entschieden, ein Abweichen von den markteinheitlich regulierten Festnetz-Endkundenpreisen zu erlauben. Regulär gelten folgende Preise für Anrufe zu Service- und Massenverkehrsrufnummern:
- 0180er Rufnummern dürfen laut Bundesnetzagentur ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten genutzt werden. Klassisches Einsatzfeld dieser Nummern sind Hotlines. Für Service-Dienste sind abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffernfolge 0180 Preise zwischen 3,9 und 14 Cent/Minute bzw. von 6 oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und von maximal 42 Cent/Minute bzw. maximal 60 Cent pro Anruf aus dem Mobilfunknetz festgelegt.
- 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste dürfen ausschließlich für die Erbringung von Diensten genutzt werden, die durch ein hohes Verkehrsaufkommen in kurzen Zeitintervallen charakterisiert sind. Beispiele sind die Möglichkeiten der Stimmabgabe oder der Meldung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Für den Anruf von Massenverkehrsdiensten aus dem Festnetz hat die Bundesnetzagentur abhängig von der ersten Ziffer nach der Ziffernfolge 0137 einen Preis von 14 Cent/Minute bzw. zwischen 14 Cent und 1 Euro pro Anruf festgelegt.
Mit Wirkung zum 01. Juli 2020 hat die Bundesnetzagentur folgende, bis zum 31.Dezember 2020 zeitlich beschränkte Änderungen vorgenommen:
Rufnummer | Aktueller Preis | Alternativ zulässiger Preis Juli-Dezember 2020 |
---|---|---|
(0)137-1, (0)137-5 | 14 Cent pro Anruf | 13,6 Cent pro Anruf |
(0)137-2, (0)137-3, (0)137-4 | 14 Cent pro Minute | 13,6 Cent pro Minute |
(0)137-6 | 25 Cent pro Anruf | 24,4 Cent pro Anruf |
(0)137-7 | 100 Cent pro Anruf | 97,5 Cent pro Anruf |
(0)137-8, (0)137-9 | 50 Cent pro Anruf | 48,7 Cent pro Anruf |
(0)180-1 | 3,9 Cent pro Minute | 3,8 Cent pro Minute |
(0)180-2 | 6,0 Cent pro Anruf | 5,8 Cent pro Anruf |
(0)180-3 | 9,0 Cent pro Minute | 8,8 Cent pro Minute |
(0)180-4 | 20,0 Cent pro Anruf | 19,5 Cent pro Anruf |
(0)180-5 | 14,0 Cent pro Minute | 13,6 Cent pro Minute |
(0)180-6 | 20,0 Cent pro Anruf | 19,5 Cent pro Anruf |
(0)180-7 | 30 Sekunden frei, danach 14,0 Cent pro Minute | 30 Sekunden frei, danach 13,6 Cent pro Minute |
Weiterhin weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass Anpassungen von Preisangaben und Preisansagen sind, bezogen auf die Mehrwertsteuerabsenkungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht erforderlich.
Die temporäre Absenkung des Mehrwertsteuersatzes liegt derzeit als Gesetzentwurf vor. Die Beschlussfassung durch den Bundestag und den Bundesrat ist für den 29.06.2020 vorgesehen.
Quellen: Mitteilung der Bundesnetzagentur, Enwurf der Verfügung zu veröffentlichen im Amtsblatt Nr. 12/2020 vom 8. Juli 2020