Bundesnetzagentur: Bilanz zu Verbraucherschlichtung 2020

Höhere Beteiligung der Telekommunikationsunternehmen

29. Januar 2021

Haben Kunden Streit mit ihrem Telekommunikationsanbieter, können sie sich an die Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. So lassen sich viele Probleme auch ohne kostspielige Gerichtsverfahren lösen. Im Jahr 2020 habe die Verbraucherschlichtungsstelle 1.844 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen bearbeitet. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht hervor, den die Bundesnetzagentur am Freitag veröffentlicht hat.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Laut der Bundesnetzagentur haben sich Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2020 häufiger als in den Jahren zuvor an Schlichtungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation beteiligt. Im vergangenen Jahr bearbeitete die Schlichtungsstelle 1.844 Schlichtungsanträge von Kunden der Telekommunikationsunternehmen. Im Vorjahr waren es 1.605.

Der größte Anteil der Schlichtungsanträge (65 Prozent) betraf Vertragsstreitigkeiten. Ein Anteil von 19 Prozent betraf Beanstandungen von Rechnungen. Auf Schwierigkeiten beim Umzug von Telekommunikationsanschlüssen bezogen sich vier Prozent der Anträge. Die verbleibenden 12 Prozent waren Streitfälle zu anderen Themen im Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten und -anschlüssen.

Lediglich in 293 Fällen verweigerten die Antragsgegner die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, ohne eine Lösung der Streitfrage anzubieten. Die Zahl der Teilnahmeverweigerungen sei damit geringer als in den vergangenen Jahren.

In 687 Streitfällen wurde eine Übereinkunft der Parteien erreicht. Von insgesamt 520 Schlichtungsanträgen, welche die Verbraucherschlichtungsstelle aufgrund fehlender Schlichtungsvoraussetzung ablehnte, leitete sie 101 an die Telekommunikationsunternehmen weiter. Hier bestand Aussicht auf eine Kulanzlösung.

In 332 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge selbst zurück. Die Gründe hierfür lagen unter anderem in der zwischenzeitlichen Erledigung der Streitsache. In 12 Verfahren nahmen die Parteien den Schlichtungsvorschlag der Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung des Streites nicht an.

Hintergrund

Die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kunden, die im Zusammenhang mit den kundenschützenden telekommunikationsrechtlichen Regelungen stehen. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig und kostenfrei.

Der Tätigkeitsbericht 2020 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation sind auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/schlichtungsstelle-TK veröffentlicht.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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