Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch schließen National Roaming Agreement ab

Neue vertragliche Basis für Mobilfunknetz-Nutzung

22. Mai 2021

Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch haben ihre künftige Zusammenarbeit in einem National Roaming Agreement (NRA) langfristig geregelt. Die beiden Unternehmen haben am 21. Mai 2021 einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Die von 1&1 Drillisch initiierten noch laufenden Price Review-Verfahren werden als Teil der Gesamteinigung mit dem Vertragsschluss nicht weiter verfolgt, schreiben die Unternehmen in ihrer Mitteilung.

Telefónica Mobilfunk-Basisstation
National Roaming-Dienste umfassen die verfügbare 2G/3G/4G-Netzabdeckung (Bild: Telefónica Deutschland)

Mit dem National Roaming Agreement (NRA) setzen die beiden Mobilfunkanbieter die kommerziellen Eckpunkte des Telefónica Deutschland NRA-Angebots um, das 1&1 Drillisch am 15. Februar 2021 verbindlich angenommen hatte. Das NRA hat eine anfängliche Laufzeit von fünf Jahren, rückwirkend ab 1. Juli 2020, und kann zweimal verlängert werden. Zunächst hat 1&1 Drillisch eine Option zur Verlängerung bis Mitte 2029, für die Zeit danach ist eine weitere Verlängerung im Verhandlungswege um bis zu 5 Jahre möglich.

Wie in den Fusionsauflagen bei der Übernahmen von E-Plus durch Telefónica/O2 festgelegt, leiten sich die Preisstrukturen des NRA aus dem MBA MVNO-Vertrag (Mobiler Breitbandzugang für mobile virtuelle Netzbetreiber) ab. Im Wesentlichen ist es eine Kombination aus Stückpreisen und vorab festgelegten Abnahmevolumina. 1&1 Drillisch kann die Abnahmevolumina künftig mehrmals im Jahr in vertraglich definierten Grenzen reduzieren oder erhöhen. Ein Preisüberprüfungsmechanismus kann einmal im Jahr von 1&1 Drillisch initiiert werden.

Das National Roaming umfasst die verfügbare 2G-/3G-/4G-Netzabdeckung, während MBA MVNO-Leistungen unverändert die verfügbare 2G-/3G-/4G-/5G-Netzabdeckung von Telefónica Deutschland beinhalten. Ab dem 01.01.2026 gelten Zugangsbeschränkungen zum 4G-Mobilfunknetz der Telefónica Deutschland in vertraglich festgelegten Gebieten. Hier muss 1&1 Drillisch Netz dann eigenes Netz anbieten. Auch muss die 1&1 Drillisch nach Abschluss eines vertraglich festgelegten Zeitraums auf das eigene Netz migrieren. Dann erfolgt die 5G-Versorgung dieser Kunden ausschließlich über das 5G-Netz von 1&1 Drillisch. Bis zum Abschluss der Bestandskundenmigration von 1&1 Drillisch laufen die National Roaming- und MBA MVNO-Dienste parallel. Für beide Dienste gelten die im NRA festgelegten kommerziellen Bedingungen.

Über weitere Details des NRA haben Telefónica Deutschland und 1&1 Drillisch Stillschweigen vereinbart.

Quelle: Mitteilung von Telefónica Deutschland

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