Mobilfunkanbieter verpflichtet über MVNO-Zugang zu verhandeln

Bundesnetzagentur entscheidet im Streitbeilegungsverfahren

18. Oktober 2021

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahren entschieden, dass sich mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden im Zusammenhang mit der Frequenzauktion 2019 berufen können. Mobilfunkanbieter sind damit verpflichtet, auch mit diesen Unternehmen mit der Intention eines Vertragsschlusses über einen MVNO-Zugang zu verhandeln.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Durch die Entscheidung soll das Angebot innovativer Dienste gefördert werden, so die Behörde. In einem Streitbeilegungsverfahren (Aktenzeichen BK2b-21-005) hat ein französisches Mobilfunkunternehmen die Bundesnetzagentur angerufen. Das Unternehmen beabsichtige, in Deutschland Dienste mit eigenen SIM-Karten anzubieten. Dazu sollten Verhandlungen mit einem deutschen Mobilfunknetzbetreiber geführt werden. Dieser habe die Aufnahme von Verhandlungen mit dem französischen Unternehmen jedoch abgelehnt. Der französische Anbieter betreibt in verschiedenen EU Mitgliedstaaten ein virtuelles Mobilfunknetz und bietet weltweit Mobilfunk-Dienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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