Newsticker
- UEFA EURO 2024: Alle 51 Spiele live in UHD bei Telekom MagentaTV
- Vodafone und OXG starten Glasfaser-Offensive in Hessen
- O2 Netzabdeckungskarte zeigt geplante Verbesserungen an
- connect Mobilfunknetztest 2023: Telekom zum dreizehnten Mal in Folge auf Platz Eins
- cyberSIM Allnet-Flatrate mit 27 GB für 10,99 Euro pro Monat
- Gigaset DESK 800A: Neuer schnurgebundener Telefon
- sim.de Allnet-Flatrate mit 40 GB für 16,99 Euro pro Monat
- Telekom bietet jetzt über 7 Millionen reine Glasfaser-Anschlüsse
- Vodafone: Neue Kabel-Tarife für Internet und TV ab 29 November
- PremiumSIM Black Deals: Allnet-Flat mit 60 GB für 21,99 Euro
Mobilfunkanbieter verpflichtet über MVNO-Zugang zu verhandeln
Bundesnetzagentur entscheidet im Streitbeilegungsverfahren
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahren entschieden, dass sich mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden im Zusammenhang mit der Frequenzauktion 2019 berufen können. Mobilfunkanbieter sind damit verpflichtet, auch mit diesen Unternehmen mit der Intention eines Vertragsschlusses über einen MVNO-Zugang zu verhandeln.
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Durch die Entscheidung soll das Angebot innovativer Dienste gefördert werden, so die Behörde. In einem Streitbeilegungsverfahren (Aktenzeichen BK2b-21-005) hat ein französisches Mobilfunkunternehmen die Bundesnetzagentur angerufen. Das Unternehmen beabsichtige, in Deutschland Dienste mit eigenen SIM-Karten anzubieten. Dazu sollten Verhandlungen mit einem deutschen Mobilfunknetzbetreiber geführt werden. Dieser habe die Aufnahme von Verhandlungen mit dem französischen Unternehmen jedoch abgelehnt. Der französische Anbieter betreibt in verschiedenen EU Mitgliedstaaten ein virtuelles Mobilfunknetz und bietet weltweit Mobilfunk-Dienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur