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EU-Roaming: Roam like at Home um 10 Jahre verlängert
Regelung für Mobilfunk-Roaming weiterhin gültig
Wie bereits angekündigt, sollten die die bestehenden Regelungen für Mobilfunk-Roaming innerhalb der EU - »Roam like at Home« - für weitere zehn Jahre verlängert werden. Nun ist es offiziell: Das Europäische Parlament teilt mit, dass die »Roam like at Home« Regelung verlängert wird. Mobilfunknutzer können dann weitere zehn Jahre bei Reisen innerhalb der EU zu den gleichen Konditionen telefonieren und surfen, wie im eigenen Heimatland.
EU-Roaming: Roam like at Home Regelung um weitere 10 Jahre verlängert
(Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)
Die bisherige Regelung sollte zum 30. Juni 2022 auslaufen. Nun hat das Europäische Parlament sie für weitere zehn Jahre verlängert. Neben den gleichen Preisen fürs Telefonieren, SMSen und Surfen sollen die Mobilfunknutzer innerhalb der EU auch die gleiche Qualität und Geschwindigkeit bei der mobilen Verbindung nutzen können wie zuhause. Das gelten solange die Netze im Reiseland dies auch ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel die Netzverbindung von 4G auf 3G umgeschaltet wird.
Außerdem soll Reisende ohne zusätzliche Kosten Zugang zu Notdiensten haben - ob per Anruf oder SMS, einschließlich der Übermittlung von Anruferstandortinformationen. Auch müssen die Mobilfunkanbieter Auskunft über die europäische Notrufnummer 112 geben.
Es wurde auch diskutiert, die Zuschläge für Intra-EU-Anrufe, zum Beispiel bei Anrufen von Belgien nach Italien, abzuschaffen. Denn die Verbraucher seien immer noch verwirrt über den Unterschied zwischen Roaming-Anrufen und Intra-EU-Anrufen. Intra-EU-Anrufe sind derzeit auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Die aktuelle Vereinbarung sieht vor, dass die Kommission die Situation untersucht und bewertet, ob eine weitere Reduzierung der Obergrenzen erforderlich ist.
Eine weitere Entscheidung betrifft die Roaming-Vorleistungsentgelte, welche die Mobilfunkanbieter untereinander berechnen, wenn ihre Kunden beim Roaming in der EU andere Netze nutzen. Diese werden ab 2022 auf 2 Euro pro Gigabyte (GB) begrenzt, schrittweise auf 1 Euro im Jahr 2027. Wenn Verbraucher beim Roaming ihre Vertragsgrenzen überschreiten, dürfen zusätzliche Gebühren nicht höher als die Roaming-Obergrenzen für Großkunden sein.