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EU-Roaming: Roam-Like-At-Home Regel soll verlängert werden
Regelung für Mobilfunk-Roaming für weitere 10 Jahre
Die bestehenden Regelungen für Mobilfunk-Roaming innerhalb der EU - »Roam-Like-At-Home« (RLAH) - sollen für weitere zehn Jahre verlängert werden. Das wurde im Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments beschlossen. Damit sollen die Verbraucher weiterhin die Möglichkeit haben, ihr Mobiltelefon bei Reisen ins EU-Ausland zu gleichen Preisen nutzen zu können, wie zu Hause - ohne zusätzliche Gebühren.
EU-Roaming: Roam-Like-At-Home Regel soll verlängert werden
(Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)
Seit dem 15. Juni 2017 dürfen für Anrufe aus dem EU-Ausland keine Zusatzentgelte (»Roaming-Gebühren«) mehr erhoben werden. Handy-Nutzer sollen stattdessen »wie zu Hause« telefonieren oder das Internet nutzen können. Dafür wurde die so genannte »Roam-Like-At-Home« (RLAH) Regel eingeführt. Die entsprechende Verordnung gilt allerdings nur bis zum 30. Juni 2022. Nun haben die Abgeordneten sich auf eine Verlängerung der Regelung geeinigt.
Neben den gleichen Preisen sollen die Verbraucher innerhalb der EU auch Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung im Ausland wie im Inland haben. So sollen die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet werden, die gleichen Technologien und Konditionen im EU-Ausland in den Tarifen anzubieten wie im Inland, sofern sie im Netz des Besuchslandes verfügbar sind. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel die Nutzer im Inland auf das 4G Netz zugreifen und im EU-Ausland nur noch 3G nutzen können.
Notdienste sollen kostenlos erreichbar sein - sowohl per Anruf als auch via SMS. Das gelte auch für die Übermittlung von Standortinformationen des Anrufers.
Weiterhin sollen Zuschläge für Anrufe innerhalb der EU anders geregelt werden. Derzeit sind diese auf 19 Cent pro Minute begrenzt. Künftig sollen die Mobilfunkkunden nur die vom Anbieter objektiv gerechtfertigten Mehrkosten zahlen.
Die neuen Regelungen müssen von Parlament und Rat vereinbart werden, bevor sie in Kraft treten können.