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Ab sofort keine Roaminggebühren mehr in der EU
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Ab Donnerstag, den 15. Juni 2017 entfallen für Reisende in der EU die Roaminggebühren. Damit entfallen die zusätzlichen Kosten für die Mobilfunkkunden im Ausland uns es gilt die »Roam like at Home« Regelung: Kunden können ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen, als wären sie zu Hause.
»Von nun an können die Bürgerinnen und Bürger auf Reisen innerhalb der EU mit ihren Mobilgeräten telefonieren, SMS schreiben und Datendienste nutzen, ohne dafür auch nur einen Cent mehr als zu Hause zu bezahlen«, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Mittwoch in Straßburg.
Die neuen Roamingregeln gelten in allen 28 Ländern der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. In den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) soll Roaming zu Inlandspreisen »kurz nach dem 15. Juni« eingeführt werden, schreibt die Europäische Kommission. Bei vielen Mobilfunkanbietern gelten die Roam like at Home Regelungen bereits jetzt.
Mit der neuen Regelung werden Telefonanrufe, SMS und Datendienste in einem EU-Land zu den gleichen Konditionen abgerechnet, wie in Deutschland. Die Minuten, SMS und Gigabytes an Daten, die im EU-Ausland verbraucht werden, werden nach dem nationalen Tarif berechnet oder von dem nationalen Guthaben abgezogen, ebenso wie im Heimatland, so die Idee. Allerdings gibt es dabei einges zu beachten.
Telefonie im EU-Ausland vs. Telefonie in EU-Länder
Die neue Regelung gilt für Nutzer, in in ein anderes EU-Land reisen. Dort können sie ohne Zusatzkosten angerufen werden und können selbst auch ohne Zusatzkosten nach Hause telefonieren. Die Regelung schließt jedoch Anrufe in ein anderes (EU-)Land nicht mit ein. Ein Telefonat in ein anderes Land gilt also weiterhin als Auslandsgespräch und wird entsprechend der Preisliste des Mobilfunkanbieters berechnet. Und diese Kosten sind meist höher, als ein Inlandsgespräch.
Weiterhin gelten die neuen Regelungen der Roamingverordnung nur in einem terrestrischen Netz. Auf Schiffen, wo die Verbindung in der Regel über Satellit erfolgt, können wesentlich höhere Preise entstehen.
Regulierter Tarif, andere Romaing-Tarife und mobile Datennutzung
Ein regulierter Tarif mit »Roam like at Home« Konditionen ist jetzt Standard und muss von jedem Mobilfunkanbieter angeboten werden. Es steht jedoch jedem Mobilfunkanbieter frei, zusätzlich weitere Tarife für die Nutzung im EU-Ausland mit abweichenden Konditionen anzubieten. So wurden in den letzten Wochen und Monaten neue Tarife eingeführt, bei denen das Datenvolumen im EU-Ausland beschränkt ist und kleiner ausfällt, als das Datenvolumen, welches die Kunden in Deutschland nutzen können. Auch die »EU Roaming Flat«-Pakete vieler Mobilfunkanbieter unterscheiden sich zum Teil von dem regulierten Tarif. Hier müssen die Mobilfunkkunden vor der Reise auf jeden Fall prüfen, welche Konditionen in dem von ihnen gebuchten Tarif gelten.
Roaming-Zuschläge und Faire-Use-Policy
Zusätzliche Roaming-Aufschläge können künftig erhoben werden - in zwei Ausnahmefällen. Zum einen können Mobilfunkanbieter zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung eine so genannte »Fair-Use-Policy« (angemessene Nutzung) mit ihren Kunden vereinbaren. Hiermit soll beispielsweise vermieden werden, dass Kunden Mobilfunkverträge zu sehr günstigen Konditionen aus anderen Mitgliedstaaten zu Hause dauerhaft nutzen. (»dauerhaftes Roaming«). Zum anderen können Mobilfunkanbieter Roaming-Aufschläge bei der Bundesnetzagentur beantragen, wenn sie ihre Kosten zur Bereitstellung regulierter Roaming-Dienste nachweislich nicht decken können und belegen, dass hierdurch ihr nationales Geschäftsmodell gefährdet ist.
Entwicklung der Romaing-Gebühren in der EU (Bild: obs/Europäische Kommission)