Technische Richtlinie für öffentliche Warnmeldungen über Mobilfunknetze veröffentlicht

DE-Alert soll Warnmeldungen über Mobilfunk bringen

23. Februar 2022

Die Bundesnetzagentur hat die »Technische Richtlinie DE-Alert« veröffentlicht. Diese regelt die technischen Einzelheiten, damit zukünftig auch die Mobilfunknetze bei Katastrophen und größeren Unglücksfällen zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden können.

Technische Richtlinie für öffentliche Warnmeldungen über Mobilfunknetze veröffentlicht
Technische Richtlinie für öffentliche Warnmeldungen über Mobilfunknetze veröffentlicht (Bild: iStockphoto.com/Tatsianama)

»Mit der Veröffentlichung der Richtlinie steht einer Einführung dieses neuen Warnmittels in Deutschland nichts mehr im Wege. Die Mobilfunknetzbetreiber haben nun die Rahmenbedingungen, DE-Alert technisch umzusetzen«, sagt Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

Zunächst hatte es eine öffentliche Konsultation eines Entwurfs der entsprechenden Richtlinie gegeben. Danach und nach »intensiven Diskussionen« mit allen Beteiligten hat die Bundesnetzagentur die technischen Rahmenbedingungen festgelegt. Damit können Mobilfunknetzbetreibern die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und so den Schutz der Bevölkerung durch einen neuen Warnkanal verbessern.

Für »DE-Alert« wird der in den Mobilfunknetzen eingerichtete Dienst »Cell Broadcast« genutzt. Über diesen Dienst können vom bestehenden Modularen Warnsystem des Bundes (MoWaS) übermittelte Warnmeldungen auch über Mobilfunknetze ausgesendet werden. Das Warnmittel DE-Alert wird damit zukünftig neben bestehende Warnmittel wie Sirenen, Rundfunkmeldungen oder Apps treten.

Hintergrund

Die gesetzlichen Grundlagen für das neue Warnmittel waren mit §164a Telekommunikationsgesetz und der seit Dezember 2021 geltenden Mobilfunk-Warn-Verordnung geschaffen worden. Die vorgesehene Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur legt die technischen Einzelheiten für die Aussendung der Warnmeldungen und die Zusammenarbeit der Mobilfunknetze mit dem MoWaS fest. Das MoWaS wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwaltet und von den zuständigen Behörden vor allem der Länder genutzt, um Warnmeldungen zu verbreiten.

Die finale Fassung der Technischen Richtlinie sowie weitere Informationen sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/tr-de-alert .

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