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Neufassung der Roaming-Verordnung tritt zum 1. Juli 2022 in Kraft
EU-Roaming für weitere 10 Jahre ohne zusätzliche Kosten
Zum 1. Juli 2022 tritt die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft. Dann können Verbraucher einerseits wie bisher ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren, SMS verschicken und das Internet nutzen. Zudem werden dies auch in der gleichen Qualität tun können wie sie es zu Hause gewohnt sind. Insbesondere gilt: Wer zu Hause 5G nutzt, soll auch im europäischen Ausland 5G nutzen können.
EU-Roaming: Roam-Like-At-Home Regelung um weitere 10 Jahre verlängert
(Bild: iStockphoto.com/AntonioGuillem)
Mit der Neufassung der EU-Verordnung wird das »Roam-Like-At-Home« Prinzip für weitere 10 Jahre fortgeschrieben. Neu ist, dass ab 1. Juli 2022 auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU gelten wie zu Hause. Den europäischen Verbrauchern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass diese im besuchten Land auch verfügbar ist.
Darüber hinaus wird für mehr Transparenz gesorgt. Ab dem 1. Juli 2022 müssen Roaming-Anbieter über das Risiko zusätzlicher Roaming-Entgelte bei der Nutzung von Mehrwertdiensten informieren. Zudem müssen Roaming-Anbieter ab dem 1. Juni 2023 zudem über die Rufnummergassen informieren, bei denen dieses Risiko besteht. Dazu sollen entsprechende Datenbanken durch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für Elektronischen Kommunikation (GEREK) aufgebaut werden. Zusätzlich zum Hinweis auf die in Europa einheitliche Notrufnummer bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat sind ab dem 01.06.2023 europäische Roaming-Kunden über alternative Notrufdienste einschließlich öffentlicher Warnsystem (in DE NINA-App) zu informieren. Schließlich gelten neue Regelungen um unbeabsichtigtes Roaming in Grenznähe sowie auf Schiffen und Flugzeugen zu vermeiden.
Damit Verbraucher keine bösen Überraschungen bei ihrer monatlichen Abrechnung erleben, gilt zudem ein erneuerter Schutzmechanismus bei Nutzung mobiler Daten im Ausland. Roaming-Anbieter müssen auch bei Reisen außerhalb der Europäischen Union den Datendienst einstellen, sobald eine Höchstgrenze von 100 Euro (netto) erreicht wurde. Kunden, die weiter mobile Daten im Ausland nutzen möchten, müssen hierzu aktiv ihre Zustimmung abgeben, nachdem sie über die weiteren anfallenden Roaming-Gebühren informiert wurden.
Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland für die Sicherstellung der Roaming-Regelungen verantwortlich. Die Behörde hat auf ihrer Website unter www.bundesnetzagentur.de/roamingverordnung Informationen zum Roaming in der Europäischen Union zusammengefasst sowie eine Sammlung mit Fragen und Antworten zur neuen Roaming-Verordnung zusammengestellt.
Die Neufassung der Roaming-Verordnung wurde am 13. April 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und enthält neben den Vorschriften auf Endkundenebene ebenfalls Regelungen auf der Vorleistungsebene. Diese beinhalten insbesondere die Vorleistungsentgelte, welche sich die Netzbetreiber maximal in Rechnung stellen dürfen. So wurden die maximalen Vorleistungsentgelte durchgehend abgesenkt.
Quelle: u.a. Mitteilung der Bundesnetzagentur