Bundesnetzagentur: Weiterhin viele Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch

2022 vor allem Beschwerden zum Thema Rufnummernmanipulation

20. Januar 2023

Die Bundesnetzagentur verzeichnet weiterhin eine hohe Zahl von Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch. Im Jahr 2022 erhielt die Behörde insgesamt 150.363 schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs. Damit ist die Zahl auf einem ähnlich hohen Niveau wie in den Vorjahren; zum Vergleich: 2021 waren es 155.868 Beschwerden.

Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)

Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs habe die Bundesnetzagentur im Jahr 2022 1.446 Rufnummern abgeschaltet, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Zu 3.697 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt. Damit sollen Verbrauchern keine unberechtigten Kosten in Rechnung gestellt bzw. abgebucht werden können.

Die Anordnung von Rufnummernabschaltungen erfolgte vornehmlich in Fällen, in denen sich Betroffene über unerwünschte Kurznachrichten oder Werbefaxe, belästigende Anrufversuche, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines beschwerten. Durch die Abschaltungen ist eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke ausgeschlossen. Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden insbesondere in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden. Alle Maßnahmen der Bundesnetzagentur werden fortlaufend unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.

Die Beschwerdegründe seien vielfältig und haben ständig wechselnde Schwerpunkte, so die Bundesnetzagentur weiter. Beschwerte sich 2021 noch der größte Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher wegen SMS-Spam, hatten im Jahr 2022 die meisten Beschwerden das Thema Rufnummernmanipulation zum Inhalt. Der Gesetzgeber hat hier aber den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich verbessert. Seit Dezember 2022 unter anderem bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutschen Rufnummern als fingierte Nummern der Anrufenden angezeigt werden. Hiervon ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Anrufen mit einer deutschen Rufnummer wieder mehr Vertrauen schenken können.

Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbrauchern angewiesen. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung, die an die jeweilige Fallkonstellation angepasst sind und in denen gezielt nach den Informationen gefragt wird, die zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts und ggf. für den Erlass von Maßnahmen benötigt werden. Verbraucher sollten daher nach Möglichkeit stets den Weg der Beschwerde über das passende Online-Formular wählen. Die Online-Formulare sowie weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/aergermitrufnummern.

Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur

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