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Bundesnetzagentur: Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch auch 2023 auf hohem Niveau
Schwerpunkt bei Enkeltrick-Bekämpfung
Die Zahl der Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch sei auch 2023 auf hohem Niveau. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr insgesamt 143.061 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs erhalten. Zum Vergleich: Im Jahr zuvor (2022) waren es 150.387 Beschwerden. Damit lag die Anzahl der Beschwerden auch 2023 auf sehr hohem Niveau.

Bundesnetzagentur in Bonn (Foto: tarif4you.de)
Zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs habe die Bundesnetzagentur im Jahr 2023 insgesamt 9.789 Rufnummern abgeschaltet. Eine weitere Nutzung der Rufnummern für missbräuchliche Zwecke wird hierdurch ausgeschlossen. Zu 1.298 Rufnummern hat die Bundesnetzagentur Fakturierungs- und Inkassierungsverbote verhängt, um Betroffene vor finanziellen Einbußen zu schützen.
Schwerpunkt Enkeltrick
Bei den Missbrauchsfällen gäbe es weiterhin eine große Themenvielfalt. Verbraucher beschweren sich unter anderem über unerwünschte Werbefaxe, belästigendes Anrufverhalten, kostenpflichtige Warteschleifen, falsche Pop-Up-Fehlermeldungen, Fake-Hotlines sowie Rufnummernmanipulation.
Schwerpunkt der Beschwerden des Jahres 2023 waren jedoch unerwünschte SMS- und Messenger Nachrichten. Dominiert wurde dieser Bereich von sogenannten »Enkeltrick-Fallkonstellationen«. Alleine 6.500 Rufnummern wurden in diesem Zusammenhang abgeschaltet, so die Bundesnetzagentur.
Unter dem Begriff »Enkeltrick« werden Fälle zusammengefasst, in denen Betroffene von angeblichen Verwandten, meistens Enkelkinder und Kinder, oder guten Bekannten kontaktiert werden. Er oder sie schildert eine akute Notsituation, die nur durch eine sofortige Geldüberweisung aufgelöst werden kann. Tatsächlich liegt keine Notsituation vor.
Fakturierungs- und Inkassierungsverbote wurden in Fällen erlassen, in denen durch Hacking von Routern oder Telefonanlagen kostenpflichtige Verbindungen und somit unrechtmäßige Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher generiert wurden. Alle Maßnahmen der Bundesnetzagentur werden fortlaufend unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht.
Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung, die an die jeweilige Fallkonstellation angepasst sind. Die Online-Formulare sowie weitere Informationen zum Thema Rufnummernmissbrauch finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/aergermitrufnummern.
Quelle: Mitteilung der Bundesnetzagentur