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Bundesregierung beschließt Gesetz für schnelleren Netzausbau
TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll Genehmigungen entbürokratisieren
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den vom BMDV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz; TK-NABEG) beschlossen. Damit werden zentrale Maßnahmen der Gigabit-Strategie der Bundesregierung umgesetzt. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf Änderungen, die den Netzausbau beschleunigen und entbürokratisieren sowie einer effizienteren Datennutzung dienen, so das BMDV.
Netzausbau ist im überragenden öffentlichen Interesse?
Das neue Gesetz soll die Rahmenbedingungen für den Ausbau von TK-Netzen deutlich verbessern. So wird der Telekommunikationsnetzausbau im überragenden öffentlichen Interesse für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren definiert. Damit soll der Netzausbau dort gestärkt werden, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Lediglich im naturschutzrechtlichen Verfahren gibt es eine Einschränkung: dort liegt nur die Errichtung von Mobilfunkmasten für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten im überragenden öffentlichen Interesse.
Das Gigabitgrundbuch wird als einheitliches Informationsportal im Telekommunikationsgesetz verankert. Informationsumfang, -erhebung und -bereitstellung werden für alle Informationsportale klar strukturiert und übersichtlich geregelt. Damit liefert das Gigabit-Grundbuch den Betroffenen die für den Netzausbau erforderlichen Daten.
Das Verfahren der wegerechtlichen Zustimmung wird durch eine Verkürzung von Fristen und Verfahrensvereinfachungen beschleunigt. Es wird ein Anspruch auf Mitnutzung von Gebäuden öffentlicher Stellen zum Zweck der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur erhält eine Ermächtigung, Eisenbahnunternehmen zwecks unterbrechungsfreier Mobilfunkversorgung zur Mitwirkung in Gleisnähe zu verpflichten.
»Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur«, so Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr. »Wir senden damit das wichtige Signal an die Wirtschaft, dass wir die Digitalisierung entschlossen vorantreiben. Diese Regierung kann Umweltschutz und die Modernisierung unseres Landes in Einklang bringen. Der Ausbau unserer Telekommunikationsnetze wird künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Das stärkt den Netzausbau, schafft bessere Planbarkeit und gibt Unternehmen Rechtssicherheit. Zusammen mit vereinfachten Verfahren und präziseren Informationen im Gigabit-Grundbuch legen wir eine wichtige Grundlage, um Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser und modernsten Mobilfunkstandards zu versorgen.«
Nach aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur verfügt rund jeder dritte Haushalt über einen Glasfaseranschluss. Die 5G-Abdeckung liegt bei 92 Prozent. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel bis 2030 flächendeckend Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen. Bis Ende 2025 sollen mindestens die Hälfte der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis ins Gebäude versorgt sein.
Das Branchenverband Bitkom hat das neue Gesetz wie folgt kommentiert:
»Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett heute einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt«, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. »Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein „überragendes öffentliches Interesse“ wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet. Die zeitliche Befristung bis Ende 2030 ist dabei ein guter Kompromiss. Die weitere Einschränkung, dass das überragende öffentliche Interesse in Bezug auf den Naturschutz nur für neue Mobilfunkanlagen in Regionen ohne ausreichende Versorgung gelten soll, lässt sich dagegen sachlich nicht rechtfertigen«.
Durch das überragende öffentliche Interesse wird ein beschleunigter und flächendeckender Ausbau möglich, denn dieser Zusatz erlaubt es erst den Genehmigungsbehörden, bei Abwägungen mit dem Natur- oder Denkmalschutz dem Ausbau der Telekommunikationsnetze den Vorrang zu geben. Das ist vor allem notwendig, um die von der Bundesnetzagentur angedachten Versorgungsauflagen zu erfüllen: Bis 2030 soll jeder der drei etablierten Netzbetreiber 99,5 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands versorgen. Das bedeutet, dass auch entlegene und schwer zu erschließende Gebiete, wie Wälder, Naturschutzgebiete oder Küstenregionen, mit schnellem Mobilfunk versorgt werden müssen.
Neben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wurden laut Bitkom auch neue Hürden und Belastungen für die Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Dazu gehört etwa die Verschärfung des Minderungsrechts bei Streitfällen um die Internetgeschwindigkeit, kritisiert der Verband. »Derart kleinteilige Verbraucherschutzregelungen gibt es in keiner anderen Branche. Mit dieser unnötigen Belastung werden den Unternehmen Investitionsmittel entzogen, die für den weiteren Netzausbau fehlen«, heißt es in der Stellungnahme. Die neue Regelung besagt, dass Kunden »das vertraglich vereinbarte Entgelt mindestens um 10 Prozent herabsetzen« können, sofern die Anbieter nicht die zugesicherte Bandbreite liefern.
Quellen: u.a. Mitteilungen von BMDV und Bitkom