DSL-Drosselung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab

Flatrate Drosselung sei nicht hinnehmbare Benachteiligung der Verbraucher

06. Mai 2013
Telekom Breitband

Die Verbraucherzentrale NRW hat die Deutsche Telekom abgemahnt. Die Verbraucherschützer haben das Unternehmen aufgefordert, die seit dem 2. Mai geltenden Klauseln für Drosselung von Breitband-Anschlüssen wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Das teilte die Verbraucherzentrale am heutigen Montag mit. Die Deutsche Telekom hat mit den neuen DSL-Tarifen ein Datenvolumen festgelegt, ab dem der Internetzugang gedrosselt werden soll - trotz Flatrate-Vertrag.

Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kBit/s gedrosselt werden soll. In den seit vergangener Woche gültigen Vertragsbedingungen der Telekom für DSL-Verträge (Call&Surf, Entertain), wird definiert, dass die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs begrenzt wird, sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen im Monat überschritten wurde. Bei Call&Surf Tarifen mit bis zu 16 MBit/s wäre dies bereits ab 75 GB der Fall. Für VDSL-Kunden beispielsweise (»bis zu 50 MBit/s«, Drosselung ab 200 GB) bedeutet die neue Regelung eine »satte Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent – und das im Rahmen einer Internet-Flatrate«, schreibt die Verbraucherzentrale.

Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kBit/s mache eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich, erklären die Verbraucherschützer. »Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine harte Geduldsprobe gestellt wird, sind manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein.« Sofern mehrere Anwendungen oder gar mehrere Geräte gleichzeitig auf den Internetanschluss zugreifen, drohe dann »die Verbindung an der Drosselung zu ersticken«.

All dies führe nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher. »Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen«, kritisiert NRW-Verbraucherzentralen-Vorstand Klaus Müller das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart, »wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.«

Die Telekom kann nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht, so die Verbraucherzentrale.

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