VATM kommentiert den Entwurf der Bundesnetzagentur zu Call-by-Call

Vorschlag der BNetzA sei ein wichtiges Signal an Brüssel

21. März 2014

Der Konsultationsentwurf zu Call-by-Call und Preselection der Bundesnetzagentur (BNetzA) wurde in der Branche positiv aufgenommen. Damit habe die Bundesnetzagentur eine wichtige und richtige Entscheidungsgrundlage im Interesse der Verbraucher vorgelegt, so das Fazit des VATM.

Auch zukünftig, so erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann am Donnerstag, sollten die Bürger Call-by-Call nutzen können. Dementsprechend sollte wie bisher auch die Telekom dazu verpflichtet werden, in ihren Netzen diese beiden Formen der Anbietervorauswahl zur Verfügung zu stellen.

»Die Analyse der Bundesnetznetzagentur hat ergeben, dass noch immer eine millionenfache Nachfrage im Markt besteht«, erläutert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Vor allem die ältere Generation entscheide sich bewusst für Call-by-Call-Angebote und nutze diesen Service besonders intensiv. So telefonierten die Verbraucher täglich 25 Millionen Minuten über Call-by-Call oder Preselection. Darüberhinaus nutzen vor allem Geschäftskunden Preselection-Angebote. Zudem würden nach Ansicht des Verbandes sogar die Kunden, die Flatrates nutzen, indirekt von Call-by-Call, weil hierdurch Preisstrukturen transparent würden und diese bei der Gestaltung und Bepreisung von Flatrates berücksichtigt werden müssten.

»Jetzt kommt es darauf an, dass auch die EU-Kommission ihren Blick bewusster als bislang auf die Interessen der Verbraucher und Geschäftskunden richtet. Brüssel plant aktuell, die für Call-by-Call und Preselection definierten Märkte zukünftig in ganz Europa komplett aus der Regulierung zu entlassen, weil ausreichend Wettbewerb herrsche. Genau dies würde aber den Interessen der Verbraucher diametral entgegen laufen«, so Grützner. »Der Verfügungsentwurf der BNetzA ist ein enorm wichtiges Signal an Brüssel, verbraucherfreundliche Angebote nicht zu Gunsten der Ex-Monopolisten aus dem Markt verdrängen zu lassen«.

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