VATM: Gesetz zur Bankenaufsicht gefährdet Sparvorwahlen

Call-by-Call für sparsame Auslandstelefonie unverzichtbar

09. Februar 2017

Die Nutzungszahlen für Call-by-Call Dienste fallen seit Jahren. Dennoch bleiben diese eine gute Möglichkeit, vor allem bei Anrufen ins Ausland zu sparen. Neue Regelungen, nicht nur im Telekommunikationsbereich, können jedoch Auswirkungen auf den Betrieb dieser seit 1998 verfügbaren Dienste haben. So warnt jetzt der Branchenverband VATM davor, dass die Umsetzung einer Brüsseler Richtlinie zur Bankenaufsicht die günstigen Sparvorvorwahlen gefährdern könne.

VATM: Call-by-Call für Millionen ältere Menschen und Auslandstelefonie unverzichtbar

Das Bundeskabinett hat jetzt den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (ZDUG) beschlossen. Damit soll die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Mit dem neuen Gesetz wird der bisherige Ausnahmetatbestand für Telekommunikationsunternehmen, die Zahlungsdienste erbringen, eingeschränkt. So soll es künftig eine Obergrenze geben - wird diese überschritten, fallen auch TK-Unternehmen unter die Erlaubnispflicht und Beaufsichtigung durch die BaFin. Unterhalb dieser Grenze sollen Zahlungsdienste von Telekommunikationsunternehmen weiterhin erlaubnisfrei bleiben.

»Sollte es ohne Nachbesserungen zur Umsetzung dieser Zahlungsdiensterichtlinie kommen, gefährdet dies die weiterhin sehr beliebte Nutzung von Call-by-Call«, warnt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die neuen Vorschriften würden die Abrechnung der Sparvorwahlen über die Telefonrechnung, wie sie seit 20 Jahren einwandfrei funktioniere, unmöglich machen. Call-by-Call und Preselection werden in Deutschland noch immer viel stärker genutzt als in anderen EU-Ländern. »Deshalb brauchen wir in unserem Land zwingend weiterhin eine Sonderregelung. Das muss Brüssel verstehen und von der Bundesregierung bei der Umsetzung nun unterstützt werden«, betont Grützner.

Rund 4,75 Milliarden Minuten telefonierten die Verbraucher auch 2016 noch über die Sparvorwahlen, so eine VATM-Studie(wir berichteten). Kunden, die Call-by-Call oder Preselection einsetzen können, haben diese Vorwahlen im vergangenen Jahr demnach durchschnittlich fast 1.000 Minuten genutzt. In einer weiteren Untersuchung aus dem Jahr 2015 kamen Prof. Dr. Torsten Gerpott und Prof. Dr. Peter Winzer von Dialog Consult zu dem Ergebnis, dass jeder Call-by-Call- oder Preselection-Kunde durch die Dienste pro Jahr durchschnittlich über 100 Euro gegenüber Telekom-Tarifen spare, schreibt der VATM weiter. Je nach Gesprächsziel kann auch heute noch das Einsparpotenzial beträchtlich höher liegen. Beim Wegfall von Call-by-Call und Preselection müssten die Nutzer insgesamt mindestens 600 bis 780 Millionen Euro mehr pro Jahr ausgeben, so die TK-Experten in der Studie von 2015. Außerdem bestehe die Gefahr, dass ohne Call-by-Call auch insbesondere die Preise für Auslandstelefonate bei der Telekom wieder steigen könnten, da die »disziplinierende Wirkung« von Call-by-Call wegfalle.

Bei Auslandsgesprächen und damit auch ganz aktuell für Verbraucher mit Migrationshintergrund spielen die preisgünstigen Vorwahlen eine ganz wichtige Rolle. Die neue Regelung kann daher besonders den sparsamen Telefonierer und Familien, die häufig im Ausland anrufen, schaden. Neben Privatkunden sind auch die zahlreichen Geschäftskunden betroffen, die häufig auch Least Cost Router (LCR) verwenden – insbesondere für Mobilfunk und internationale Ziele. Gleiches gilt für sämtliche anderen Dienste, wie zum Beispiel Auskunftsdienste, Beratungsleistungen oder technische Hotlines, die von der Telekom im Namen des Anbieters abgerechnet werden.

»Wir werden offen auf die Politik zugehen und werden sicher eine Lösung finden, die das Ziel des Gesetzes zur Bankenaufsicht erfüllt, ohne Call-by-Call und weiteren TK-Diensten zu schaden. Die Abrechnung durch die Telekom ist seit 20 Jahren durch einen Vertrag geregelt, der aufgrund seiner Verbraucherfreundlichkeit Vorbild für viele Länder in Europa geworden ist. Es muss gelingen, auf dieser Basis gemeinsam mit den Verbraucherschutzzentralen Call-by-Call für unsere Bürger zu erhalten«, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Grützner.

Quelle: Mitteilung des VATM

Bild: iStockphoto.com/creacart

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