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Newsletter 24/2013
+-=================================================================-+ www.tarif4you.de ~ Newsletter 24/2013 ~ 16. Juni 2013 +-=================================================================-+ Willkommen zur heutigen Ausgabe unseres Newsletters! Anfang Mai hat die Deutsche Telekom die Drosselung bei ihren DSL- Anschlüssen eingeführt. Den Leistungsbeschreibung nach darf das Unternehmen beim Erreichen eines Datenvolumens - je nach Anschluss zwischen 75 GB und 400 GB - die Geschwindigkeit auf 384 kBit/s gebrenzen. Nach viel Kritik hat die Telekom die gedrosselte Geschwindigkeit nun auf 2 MBit/s angehoben. Mehr dazu lesen Sie in diesem Newslletter. Alle Themen in dieser Ausgabe: - 01083 und 01074: Neue Call-by-Call Preise für Auslandsgespräche - D-Link kündigt neuen kompakten DSL-Router Go-DSL-N151 an - Telekom hebt Datendrosselung auf 2 MBit/s an - Samsung stellt Galaxy Ace 3 Smartphone vor - E-Plus: Ab 1. Juli ohne APN mobil im Internet surfen - Ay Yildiz: Für rechnerisch 5 Cent in der Türkei telefonieren - Samsung Galaxy S4 Zoom: Kamera-Smartphone mit optischem Zoom - LG Frankfurt: Zwölf Klauseln im Samsung App-Store rechtswidrig Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Woche! tarif4you.de - Ihr persönlicher Tarifberater --------------------------------------------------------------------- Folgen Sie tarif4you.de auch bei Twitter und Google+: https://twitter.com/tarif4you und https://google.com/+tarif4you --------------------------------------------------------------------- >> 01083 und 01074: Neue Call-by-Call Preise für Auslandsgespräche Die Call-by-Call Anbieter 01083 und 01074 haben für Donnerstag, den 13. Juni 2013, neue Preise für Anrufe ins Ausland angekündigt. Dabei telefonieren Telekom-Kunden in einige Länder günstiger; für Anrufe in andere Länder werden die Preise angehoben. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Mit der Vorwahl 01083 telefonieren Nutzer günstiger ins Festnetz in Frankreich (0,78 Cent/Min), Griechenland (0,85 Cent/Min), Irland (0,68 Cent/Min), Schweden (0,79 Cent/Min) und Ungarn (0,91 Cent/Min). Dafür werden die Anrufe ins Festnetz einiger anderer Länder deutlich teurer. Für Telefonate nach Spanien und Italien werden 6,9 Cent/Min verlangt, für Gespräche nach Großbritannien - 8,74 Cent/Min und nach Japan und in die Türkei - 8,96 Cent/Min. Dafür fallen die Preise für Gespräche in diese Länder bei 01074. Hier werden ab Donnerstag für Anrufe nach Bulgarien (Festnetz) 1,45 Cent/Min, nach Italien (Festnetz) 0,91 Cent/Min, nach Japan (Festnetz) 1,28 Cent/Min und in die Türkei (Festnetz) 1,48 Cent/Min berechnet. Dafür steigen dann die Minutenpreise für Telefonate ins Festnetz folgender Länder: Griechenland, Großbritannien und Schweden sind künftig für 5,90 Cent/Min erreichbar und Frankreich, Luxemburg und Ungarn für 6,99 Cent/Min. Alle genannten Preise gelten täglich rund um die Uhr für Anrufe ins Festnetz des jeweiligen Landes. Die Abrechnung erfolgt im Minutentakt (60/60) über die Rechnung der Deutschen Telekom. +-=================================================================-+ Aktuelle Call-by-Call Tarife für Anrufe ins deutsche Festnetz: Ortsgespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ortsgespraeche.html Ferngespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ferngespraeche.html Preise für Telefongesprächee ins deutsche Festnetz und in deutsche Mobilfunknetze als praktische Tagesübersicht zum Ausdrucken: http://www.tarif4you.de/tarife/inland.html Aktuelle Top-Preise für Gespräche ins Ausland: http://www.tarif4you.de/tarife/ausland.html Preisgarantien für Call-by-Call Gespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/preisgarantie.html +-=================================================================-+ >> D-Link kündigt neuen kompakten DSL-Router Go-DSL-N151 an Die Einrichtung und Nutzung eines DSL-Routers ist nicht immer einfach. Das dachte sich zumindest der Hersteller D-Link und hat jetzt neue Geräte speziell für Einsteiger und weniger Technik-affine Nutzer angekündigt. Die Modelle der dlinkgo Reihe sollen sich durch einen reduzierten Funktionsumfang und im Gegenzug eine leichte Bedienung auszeichnen. Als erstes Gerät der neuen dlinkgo-Reihe hat D-Link den GO-DSL-N151 Modem-Router vorgestellt. Das neue Gerät vereint ein ADSL2/2+ Modems für Anschlüsse nach Annex B und J mit einem WLAN-/LAN-Router. Beim DSL-Anschluss unterstützt das GO-DSL-N151 Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 24 MBit/s. Das integrierte WLAN (802.11 b/g/n) soll drahtlose Verbindungen mit bis zu 150 MBit/s ermöglichen. Außerdem bietet das kleine Gerät über vier Fast-Ethernet-LAN-Anschlüsse drahtgebundene Verbindungen für Computer, Media Center und Spielekonsolen. Die Spezialität der neuen Geräte soll die einfache Einrichtung sein. Hier setzt D-Link auf einen Installationsassistenten, mit dem Anwender auch ohne spezielle technische Kenntnisse mühelos eine Internetverbindung aufbauen können sollen. Allerdings bieten auch viele anderen hierzulande erhältlichen Router eine ähnliche Funktion, so dass D-Link hier über eine Vereinfachung wohl vor allem für eigene Geräte spricht. Zum »reduzierten Funktionsumfang« gehören unter anderem Wi-Fi Protected Setup (WPS) und Mehrere SSIDs für WLAN-Verbindungen, eine Integrierte Firewall, Stateful Packet Inspection (SPI) und Demilitarized Zone (DMZ) für die Sicherheit und Quality-of-Service-Technologie (QoS) werden unterbrechungsfreie Übertragungen bei Anwendungen wie VoIP, Multimedia-Streaming oder Online-Gaming. Die Komplette Funktionsliste findet sich im offiziellen Datasheet. Der 148 x 45 x 112 mm kleine GO-DSL-N151 soll in Deutschland, Österreich und in der Schweiz ab sofort verfügbar sein und kostet 39,90 Euro bzw. 45,50 Schweizer Franken. Neben dem DSL-Router sollen auch weitere Router, Switches, WLAN-Adapter und Powerline-Geräte in der dlinkgo-Reihe erscheinen. - D-Link: http://tarif4you.de/goto/a/DLink >> Telekom hebt Datendrosselung auf 2 MBit/s an Mit der Einführung von Drosselung bei DSL-Anschlüssen hat die Deutsche Telekom für viel Wirbel gesorgt. Nun rudert der Konzern zurück und hebt die Geschwindigkeitsreduzierung von zuerst angekündigten 384 kBit/s auf 2 MBit/s auf. Anfang Mai hat die Telekom neue Bedingungen für ihre DSL-Tarife eingeführt. Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat erreicht, zum Beispiel 75 GB bei bis zu 16 MBit/s schnellen Anschlüssen, sollte ab 2016 bis Ende des Monats auf maximal 384 kBit/s gedrosselt werden. Nun hat die Telekom bekannt gegeben, dass die Geschwindigkeitsreduzierung ab 2016 auf 2 MBit/s statt der geplanten 384 kBit/s erfolgen wird. Damit werden die Kunden die meisten Internet-Dienste besser nutzen, als mit der ursprünglich geplanten Geschwindigkeit, die von vielen als nicht ausreichend für modernes Web angesehen war. Auch wurde bei den neuen Tarifen kritisiert, dass die geplanten Volumengrenzen nicht verhältnismäßig seien. So würden auch bis zu 25 MBit/s schnelle VDSL-Anschlüsse und bis zu 200 MBit/s schnelle Glasfaser-Anschlüsse ebenfalls auf 384 kBit/s gedrosselt. »Wir haben in den vergangenen Wochen einen intensiven Dialog mit unseren Kunden geführt und die Sorgen verstanden«, wird Deutschlandchef der Telekom Niek Jan van Damme in der offiziellen Mitteilung des Unternehmens zitiert. »Eine weitere Sorge, die wir oft gehört haben, ist, dass beispielsweise Familien mit den bisher definierten Volumina in Zukunft nicht auskommen werden«, so der Marketingchef Michael Hagspihl. Daher werden die Pläne für die neue Tarifstruktur ab 2016 etwas deutlicher. So wird es künftig verschiedene Angebote für Wenignutzer, Familien und Vielnutzer geben, sagte Hagspihl in einem Interview. Mit der Anhebung der Drosselung reagiert die Telekom auf die Kritik seitens der Kunden. Allerdings ist die heute angekündigte Geschwindigkeit, wie auch die Volumengrenzen nicht fest. »Die Werte sind nicht in Stein gemeißelt. [...] Vor der Einführung 2016 werden wir uns den Durchschnittsverbrauch unserer Kunden genau ansehen und die Inklusivvolumina gegebenenfalls anpassen«, so Hagspihl weiter. Kommentar Die Telekom hat jetzt die gedrosselte Geschwindigkeit wieder angehoben und liegt mit 2 MBit/s »deutlich über dem Mindestrichtwert aus der Breitbandstrategie der Bundesregierung«. Damit lässt sich zwar einiges mehr im Netz machen, als mit 384 kBit/s, dennoch bleibt es eine Drosselung. Auf jeden Fall werden Flatrates ohne Drosselung, sofern die Telekom 2016 diese anbietet, teurer sein. Für manche Nutzer wird dies praktisch einer Preiserhöhung für dieselbe Leistung entsprechen. Ein anderer Kritikpunkt der vergangenen Wochen bleibt weiterhin - die Netzneutralität. Zu den Plänen, bestimmte Dienste ggf. auch gegen Bezahlung, von der Drosslung auszuschließen, sind derzeit keine Änderungen in Sicht. So könnte zum Beispiel ein Telekom-eigener Video-Dienst oder ein Video-Dienst eines Vertragspartners als so genanntes »Managed Service« betrachtet und ungedrosselt übertragen werden, während andere Dienste nur noch mit deutlich langsameren Geschwindigkeit genutzt werden können. >> Samsung stellt Galaxy Ace 3 Smartphone vor Und noch ein neues Smartphone von Samsung: Der südkoreanische Hersteller hat am heutigen Montag das Galaxy Ace 3 vorgestellt. Der Nachfolger des Samsung Galaxy Ace 2 ist ein 4-Zoll Android-Smartphone, welches wahlweise in einer LTE Version oder als UMTS (3G) Smartphone mit oder ohne Dual-SIM Funktion auf den Markt kommen soll. Alle Details zum neuen Galaxy Ace 3 Smartphone lesen Sie unter: http://www.tarif4you.de/news/n17661.html >> E-Plus: Ab 1. Juli ohne APN mobil im Internet surfen Ab 1. Juli 2013 können Mobilfunknutzer im E-Plus Netz auch ohne Einstellung eines APN (Access Point Name, dt.: Zugangspunkt) mobil im Internet surfen können. Einerseits lässt sich der mobile Internetzugang so auch einfacher nutzen, andererseits kommen die Nutzer so automatisch ins Netz - auch wenn sie es nicht möchten. Was ist ein APN? Üblicherweise werden APN-Einstellungen im Handy oder Smartphone benötigt, um überhaupt eine mobile Internetverbindung herstellen zu können. Diese definieren die Adresse des Zugangspunktes beim Mobilfunkanbieter, über den die Verbindung aufgebaut wird. Je nach Dienst können Mobilfunkanbieter auch unterschiedliche Einstellungen bereitstellen, zum Beispiel für mobiles Internet per Handy oder Surfstick oder zu speziellen Diensten, wie WAP oder MMS. Auch eine Unterscheidung von Tarifen ist mit verschiedenen APN möglich. Vor- und Nachteile der netzseitigen APN-Erkennung E-Plus will nun auf die manuelle Einstellung verzichten und die Zuordnung netzseitig durchführen. Betroffen sind nicht nur Kunden der E-Plus Marke BASE. Auch Mobilfunkkunden anderer Anbieter, die ihre Prepaid- und Postpaid-Dienste im E-Plus Netz anbieten, benötigen künftig keine APN-Einstellung mehr in ihren Endgeräten. Dies gilt allerdings nur für Inland. Wer im Ausland mit einem Mobiltelefon eines E-Plus Anbieters ins Internet will, muss die APN-Einstellung weiterhin manuell eintragen. Für E-Plus Marken wie BASE, simyo, blau.de, Aldi Talk, Ay Yildiz oder Yourfone gelten folgende Einstellungen: APN: internet.eplus.de, Benutzername: eplus, Kennwort: internet. Wer für einen besonderen Datentarif, etwa eine Tagesflatrate, einen anderen APN benötigt, muss diesen allerdings weiterhin manuell eintragen. Was zunächst nach einer Vereinfachung klingt, birgt auch Gefahren in sich. Bisher konnten Kunden durch Löschen von APN-Einstellungen verhindern, dass das Mobiltelefon versehentlich eine Internetverbindung aufbaut. Nun müssen die Kunden dies anders regeln und den mobilen Internetzugang explizit ausschalten. Wie das funktioniert, soll die jeweilige Handy-Anleitung verraten. Wer eine Internet-Flatrate hat, muss natürlich keine Sorgen machen. Ohne einer Flatrate berechnet zum Beispiel BASE im Standard-Tarif 99 Cent pro Megabyte für den mobilen Internetzugang via GPRS oder UMTS. - E-Plus: http://tarif4you.de/goto/a/EPlus >> Ay Yildiz: Für rechnerisch 5 Cent in der Türkei telefonieren Kunden der E-Plus Mobilfunkmarke Ay Yildiz können ab sofort mit einer neuen Tarifoption auch in der Türkei beim mobilen Telefonieren sparen. Bis zum 30. September 2013 bietet Ay Yildiz die Option Türkei Smart Roaming an, die 100 Freiminuten für Gespräche innerhalb des Landes, nach Deutschland sowie für eingehende Anrufe beinhaltet. außerdem beinhaltet die Tarifoption 100 MB Datenvolumen für die mobile Internetnutzung in der Türkei. Die Option kostet bis Ende September 9,99 Euro pro 14 Tage. Werden die Inklusiv-Leistungen der Türkei Smart Roaming Option optimal ausgenutzt, telefonieren und Surfen die Kunden damit für rechnerisch 5 Cent pro Minute bzw. pro Megabyte (MB). Kunden erhalten bei 80 % und 100 % des verbrauchten Datenvolumens eine kostenlose Benachrichtigungs-SMS. Sind die Inklusiv-Minuten oder Datenvolumen verbraucht, werden die üblichen Preise berechnet. Für das mobile Internet-Surfen in der Türkei hat Ay Yildiz erst zum Anfang Juni den Preis von 2,49 Euro auf 0,99 Euro pro Megabyte gesenkt. AyDE Smart S: Neue Option mit Inklusivminuten und Daten-Flat Ganz neu ist bei Ay Yildiz jetzt die Smartphone-Option AyDE Smart S zum Telefonieren und Surfen, welche als eine kleinere Alternative zu AyDE Smart M und L Optionen beim aystar Prepaid Tarif dienen soll. Damit erhalten Nutzer neben der Sprach- und SMS-Flatrate ins E-Plus Netz auch 150 Freiminuten für Telefonate in alle anderen deutschen Mobilfunknetze und ins deutsche sowie auch ins türkische Festnetz. Für Telefonate in die türkischen Mobilnetze gelten 9 Cent pro Minute. Außerdem beinhaltet die neue Tarifoption eine Internet-Flatrate mit 200 MB ungedrosseltes Datenvolumen bei maximal 7,2 MBit/s. Die AyDE Smart S Tarifoption kostet 9,99 Euro pro 30 Tage und verlängert sich automatisch, sofern ausreichend Prepaid-Guthaben vorhanden ist. - Ay Yildiz: http://tarif4you.de/goto/p/AyYildiz >> Samsung Galaxy S4 Zoom: Kamera-Smartphone mit optischem Zoom In den letzten drei Wochen hat Samsung bereits mehrere neue Smartphones und Tablets vorgestellt. Nun kommt noch eins - das Galaxy S4 Zoom vereint ein Mobiltelefon mit einer Foto-Kamera mit einem 10-fach optischen Zoom. Mit dem neuen Galaxy S4 Zoom erweitert Samsung die Galaxy S4 Geräte-Familie um eine Foto-Kamera, die zusätzlich Smartphone-Funktionen bietet. Das neue Gerät vereint einen 10-fach optischen Zoom, einen 16-Megapixel CMOS Sensor, den optischen Bildstabilisator und Xenon-Blitz mit Funktionen eines Android-Smartphones. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Fotokamera, in die ein Smartphone integriert wurde. Der optische Zoom wird durch den Ring um das Objektiv bedient, was zusätzliche Knöpfe spart. Der Nutzer kann damit auch Fotos während eines Telefonats auslösen; Bilder können dann via MMS an den Gesprächspartner verschickt werden, so Samsung. Neben der Hauptkamera gibt es noch eine 1,9-Megapixel-Kamera auf der Smartphone-Seite, die für Videotelefonie genutzt werden kann. Durch die Kombination mit der Foto-Kamera ist das neue Gerät dick geworden - 15,4 mm. Allerdings ist das Galaxy S4 Zoom kompakter, als die Galaxy Camera. Die Smartphone-Ausstattung entspricht einem guten Mittelklasse-Smartphone, vergleichbar mit dem Galaxy S4 mini. Das Galaxy S4 Zoom bietet ein 4,3-Zoll S-AMOLED Display mit 960 x 540 Pixeln Auflösung und auch die Smartphone-typische Home-Taste unter dem Display. Das Gehäuse ist aus dem gleichen weißen Plastik, wie bei den anderen Galaxy Smartphones. Weitere Details zum neuen Kamera-Smartphone bzw. neuer Smartphone-Kamera lesen Sie unter: http://www.tarif4you.de/news/n17667.html - Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/ >> LG Frankfurt: Zwölf Klauseln im Samsung App-Store rechtswidrig Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwölf Vertragsklauseln bei Apps und Diensten von Samsung für unwirksam erklärt. Das teilte Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Die Verbraucherschützer haben gegen die von Samsung verwendete Klauseln geklagt, unter anderem zu Haftungsfragen und Werbung. Der vzbv hatte nach eigenen Angaben auch die Nutzungsbedingungen der App-Store-Betreiber Google, iTunes, Microsoft und Nokia geprüft und erhebliche Mängel festgestellt. Dabei wurden insbesondere Datenklauseln beanstandet, weil sie Verbraucher nach Auffassung des vzbv erheblich benachteiligten. Im Fall Samsung hatte der vzbv ursprünglich 19 Klauseln in einer Abmahnung beanstandet, schreibt der Verband in seiner Pressemitteilung. In Bezug auf sechs Bedingungen habe das Unternehmen vorab eingelenkt und gab Unterlassungserklärungen ab, so vzbv. Gegen den restlichen zwölf Klauseln zogen die Verbraucherschützer vor Gericht. Haftungsbeschränkungen unzulässig So beschränkte Samsung die Haftung für den Fall, dass es im Zuge der Nutzung einer App zu Personenschäden oder Todesfällen kommt. Das Gesetz aber verbiete eine solche Beschränkung, so die Verbraucherschützer. An anderer Stelle deckelte der Samsung die Haftung auf den Preis der App, jedenfalls auf maximal 50 Euro. Bei kostenlosen Apps werde damit die Haftung komplett ausgeschlossen. Zusätzlich sah eine Bestimmung vor, dass der Verbraucher mit Abschluss des Vertrages die Angemessenheit dieser Entschädigungsbegrenzung anerkenne, was das Gericht ebenfalls verboten hat. Werbeklausel unwirksam Ebenfalls für unzulässig erklärte das Gericht die Klausel, persönliche Daten der Verbraucher für Werbung zu verwenden. Es sei unklar, wer werben dürfe und wofür geworben werden soll. Auch würde eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers bei Telefonwerbung fehlen. Weiterhin müssten die Nutzer automatische Updates akzeptieren, ohne die Möglichkeit im Einzelfall widersprechen zu können. Der Elektronikkonzern nahm sich auch das Recht, bestimmte Dienste nach Belieben komplett einzustellen oder die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Nach Ansicht des vzbv können Produkte wie eine Nachrichten-App, die auf Updates angewiesen sind, bei Einstellung des Dienstes wertlos werden, ohne dass der Verbraucher hierbei Ersatz verlangen kann. Dies sei unangemessen benachteiligend. Auch solche Bestimmungen hat das Gericht untersagt. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.06.2013 (2-24 O 246/12) ist noch nicht rechtskräftig. - vzbv: http://tarif4you.de/goto/a/vzbv ---------- Das war es für diese Woche. Nächtes Newsletter erscheint am 23. Juni 2013. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Dies ist kein SPAM! Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie oder jemand, der Sie kennt, diesen auf Ihre E-Mail-Adresse abonniert hat. Sie können tarif4you.de Newsletter auf unserer Homepage im Bereich »Service« abonnieren bzw. abbestellen. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Aktuelle Call-by-Call Tarife und weitere News unter: http://www.tarif4you.de/ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Copyright (C) 1998-2013, tarif4you.de , Düsseldorf Nachdruck, Veröffentlichung und Weitergabe dieses Newsletters ist hiermit nur unter Angabe der Quelle (www.tarif4you.de) erlaubt. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Informationen in diesem Newsletter wurden sorgfältig recherchiert. 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