Service

+++ Anzeige +++

Newsletter 24/2013

+-=================================================================-+
www.tarif4you.de ~ Newsletter 24/2013 ~ 16. Juni 2013
+-=================================================================-+

Willkommen zur heutigen Ausgabe unseres Newsletters!

Anfang Mai hat die Deutsche Telekom die Drosselung bei ihren DSL-
Anschlüssen eingeführt. Den Leistungsbeschreibung nach darf das
Unternehmen beim Erreichen eines Datenvolumens - je nach Anschluss
zwischen 75 GB und 400 GB - die Geschwindigkeit auf 384 kBit/s
gebrenzen. Nach viel Kritik hat die Telekom die gedrosselte
Geschwindigkeit nun auf 2 MBit/s angehoben. Mehr dazu lesen Sie
in diesem Newslletter.

Alle Themen in dieser Ausgabe:

  - 01083 und 01074: Neue Call-by-Call Preise für Auslandsgespräche
  - D-Link kündigt neuen kompakten DSL-Router Go-DSL-N151 an
  - Telekom hebt Datendrosselung auf 2 MBit/s an
  - Samsung stellt Galaxy Ace 3 Smartphone vor
  - E-Plus: Ab 1. Juli ohne APN mobil im Internet surfen
  - Ay Yildiz: Für rechnerisch 5 Cent in der Türkei telefonieren
  - Samsung Galaxy S4 Zoom: Kamera-Smartphone mit optischem Zoom
  - LG Frankfurt: Zwölf Klauseln im Samsung App-Store rechtswidrig

Viel Spaß beim Lesen und eine schöne Woche!

tarif4you.de - Ihr persönlicher Tarifberater

---------------------------------------------------------------------
Folgen Sie tarif4you.de auch bei Twitter und Google+:
https://twitter.com/tarif4you und https://google.com/+tarif4you
---------------------------------------------------------------------



>> 01083 und 01074: Neue Call-by-Call Preise für Auslandsgespräche

Die Call-by-Call Anbieter 01083 und 01074 haben für Donnerstag, den 13.
Juni 2013, neue Preise für Anrufe ins Ausland angekündigt. Dabei
telefonieren Telekom-Kunden in einige Länder günstiger; für Anrufe in
andere Länder werden die Preise angehoben. Wir haben die wichtigsten
Änderungen für Sie zusammengefasst.

Mit der Vorwahl 01083 telefonieren Nutzer günstiger ins Festnetz in
Frankreich (0,78 Cent/Min), Griechenland (0,85 Cent/Min), Irland (0,68
Cent/Min), Schweden (0,79 Cent/Min) und Ungarn (0,91 Cent/Min). Dafür
werden die Anrufe ins Festnetz einiger anderer Länder deutlich teurer.
Für Telefonate nach Spanien und Italien werden 6,9 Cent/Min verlangt,
für Gespräche nach Großbritannien - 8,74 Cent/Min und nach Japan und in
die Türkei - 8,96 Cent/Min.

Dafür fallen die Preise für Gespräche in diese Länder bei 01074. Hier
werden ab Donnerstag für Anrufe nach Bulgarien (Festnetz) 1,45
Cent/Min, nach Italien (Festnetz) 0,91 Cent/Min, nach Japan (Festnetz)
1,28 Cent/Min und in die Türkei (Festnetz) 1,48 Cent/Min berechnet.
Dafür steigen dann die Minutenpreise für Telefonate ins Festnetz
folgender Länder: Griechenland, Großbritannien und Schweden sind
künftig für 5,90 Cent/Min erreichbar und Frankreich, Luxemburg und
Ungarn für 6,99 Cent/Min.

Alle genannten Preise gelten täglich rund um die Uhr für Anrufe ins
Festnetz des jeweiligen Landes. Die Abrechnung erfolgt im Minutentakt
(60/60) über die Rechnung der Deutschen Telekom.



+-=================================================================-+

 Aktuelle Call-by-Call Tarife für Anrufe ins deutsche Festnetz:
 Ortsgespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ortsgespraeche.html
 Ferngespräche: http://www.tarif4you.de/tarife/ferngespraeche.html

 Preise für Telefongesprächee ins deutsche Festnetz und in deutsche
 Mobilfunknetze als praktische Tagesübersicht zum Ausdrucken:
 http://www.tarif4you.de/tarife/inland.html

 Aktuelle Top-Preise für Gespräche ins Ausland:
 http://www.tarif4you.de/tarife/ausland.html

 Preisgarantien für Call-by-Call Gespräche:
 http://www.tarif4you.de/tarife/preisgarantie.html

+-=================================================================-+



>> D-Link kündigt neuen kompakten DSL-Router Go-DSL-N151 an

Die Einrichtung und Nutzung eines DSL-Routers ist nicht immer einfach.
Das dachte sich zumindest der Hersteller D-Link und hat jetzt neue
Geräte speziell für Einsteiger und weniger Technik-affine Nutzer
angekündigt. Die Modelle der dlinkgo Reihe sollen sich durch einen
reduzierten Funktionsumfang und im Gegenzug eine leichte Bedienung
auszeichnen.

Als erstes Gerät der neuen dlinkgo-Reihe hat D-Link den GO-DSL-N151
Modem-Router vorgestellt. Das neue Gerät vereint ein ADSL2/2+ Modems
für Anschlüsse nach Annex B und J mit einem WLAN-/LAN-Router. Beim
DSL-Anschluss unterstützt das GO-DSL-N151 Übertragungsgeschwindigkeiten
von bis zu 24 MBit/s. Das integrierte WLAN (802.11 b/g/n) soll
drahtlose Verbindungen mit bis zu 150 MBit/s ermöglichen. Außerdem
bietet das kleine Gerät über vier Fast-Ethernet-LAN-Anschlüsse
drahtgebundene Verbindungen für Computer, Media Center und
Spielekonsolen.

Die Spezialität der neuen Geräte soll die einfache Einrichtung sein.
Hier setzt D-Link auf einen Installationsassistenten, mit dem Anwender
auch ohne spezielle technische Kenntnisse mühelos eine
Internetverbindung aufbauen können sollen. Allerdings bieten auch viele
anderen hierzulande erhältlichen Router eine ähnliche Funktion, so dass
D-Link hier über eine Vereinfachung wohl vor allem für eigene Geräte
spricht.

Zum »reduzierten Funktionsumfang« gehören unter anderem Wi-Fi Protected
Setup (WPS) und Mehrere SSIDs für WLAN-Verbindungen, eine Integrierte
Firewall, Stateful Packet Inspection (SPI) und Demilitarized Zone (DMZ)
für die Sicherheit und Quality-of-Service-Technologie (QoS) werden
unterbrechungsfreie Übertragungen bei Anwendungen wie VoIP,
Multimedia-Streaming oder Online-Gaming. Die Komplette Funktionsliste
findet sich im offiziellen Datasheet.

Der 148 x 45 x 112 mm kleine GO-DSL-N151 soll in Deutschland,
Österreich und in der Schweiz ab sofort verfügbar sein und kostet
39,90 Euro bzw. 45,50 Schweizer Franken. Neben dem DSL-Router sollen
auch weitere Router, Switches, WLAN-Adapter und Powerline-Geräte in
der dlinkgo-Reihe erscheinen.

- D-Link: http://tarif4you.de/goto/a/DLink



>> Telekom hebt Datendrosselung auf 2 MBit/s an

Mit der Einführung von Drosselung bei DSL-Anschlüssen hat die Deutsche
Telekom für viel Wirbel gesorgt. Nun rudert der Konzern zurück und hebt
die Geschwindigkeitsreduzierung von zuerst angekündigten 384 kBit/s auf
2 MBit/s auf.

Anfang Mai hat die Telekom neue Bedingungen für ihre DSL-Tarife
eingeführt. Wer ein bestimmtes Datenvolumen im Monat erreicht, zum
Beispiel 75 GB bei bis zu 16 MBit/s schnellen Anschlüssen, sollte ab
2016 bis Ende des Monats auf maximal 384 kBit/s gedrosselt werden. Nun
hat die Telekom bekannt gegeben, dass die Geschwindigkeitsreduzierung
ab 2016 auf 2 MBit/s statt der geplanten 384 kBit/s erfolgen wird.
Damit werden die Kunden die meisten Internet-Dienste besser nutzen, als
mit der ursprünglich geplanten Geschwindigkeit, die von vielen als
nicht ausreichend für modernes Web angesehen war.

Auch wurde bei den neuen Tarifen kritisiert, dass die geplanten
Volumengrenzen nicht verhältnismäßig seien. So würden auch bis zu 25
MBit/s schnelle VDSL-Anschlüsse und bis zu 200 MBit/s schnelle
Glasfaser-Anschlüsse ebenfalls auf 384 kBit/s gedrosselt.

»Wir haben in den vergangenen Wochen einen intensiven Dialog mit
unseren Kunden geführt und die Sorgen verstanden«, wird Deutschlandchef
der Telekom Niek Jan van Damme in der offiziellen Mitteilung des
Unternehmens zitiert. »Eine weitere Sorge, die wir oft gehört haben,
ist, dass beispielsweise Familien mit den bisher definierten Volumina
in Zukunft nicht auskommen werden«, so der Marketingchef Michael
Hagspihl. Daher werden die Pläne für die neue Tarifstruktur ab 2016
etwas deutlicher. So wird es künftig verschiedene Angebote für
Wenignutzer, Familien und Vielnutzer geben, sagte Hagspihl in einem
Interview.

Mit der Anhebung der Drosselung reagiert die Telekom auf die Kritik
seitens der Kunden. Allerdings ist die heute angekündigte
Geschwindigkeit, wie auch die Volumengrenzen nicht fest. »Die Werte
sind nicht in Stein gemeißelt. [...] Vor der Einführung 2016 werden wir
uns den Durchschnittsverbrauch unserer Kunden genau ansehen und die
Inklusivvolumina gegebenenfalls anpassen«, so Hagspihl weiter.

Kommentar

Die Telekom hat jetzt die gedrosselte Geschwindigkeit wieder angehoben
und liegt mit 2 MBit/s »deutlich über dem Mindestrichtwert aus der
Breitbandstrategie der Bundesregierung«. Damit lässt sich zwar einiges
mehr im Netz machen, als mit 384 kBit/s, dennoch bleibt es eine
Drosselung. Auf jeden Fall werden Flatrates ohne Drosselung, sofern die
Telekom 2016 diese anbietet, teurer sein. Für manche Nutzer wird dies
praktisch einer Preiserhöhung für dieselbe Leistung entsprechen.

Ein anderer Kritikpunkt der vergangenen Wochen bleibt weiterhin - die
Netzneutralität. Zu den Plänen, bestimmte Dienste ggf. auch gegen
Bezahlung, von der Drosslung auszuschließen, sind derzeit keine
Änderungen in Sicht. So könnte zum Beispiel ein Telekom-eigener
Video-Dienst oder ein Video-Dienst eines Vertragspartners als so
genanntes »Managed Service« betrachtet und ungedrosselt übertragen
werden, während andere Dienste nur noch mit deutlich langsameren
Geschwindigkeit genutzt werden können.



>> Samsung stellt Galaxy Ace 3 Smartphone vor

Und noch ein neues Smartphone von Samsung: Der südkoreanische
Hersteller hat am heutigen Montag das Galaxy Ace 3 vorgestellt. Der
Nachfolger des Samsung Galaxy Ace 2 ist ein 4-Zoll Android-Smartphone,
welches wahlweise in einer LTE Version oder als UMTS (3G) Smartphone
mit oder ohne Dual-SIM Funktion auf den Markt kommen soll.

Alle Details zum neuen Galaxy Ace 3 Smartphone lesen Sie unter:
http://www.tarif4you.de/news/n17661.html



>> E-Plus: Ab 1. Juli ohne APN mobil im Internet surfen

Ab 1. Juli 2013 können Mobilfunknutzer im E-Plus Netz auch ohne
Einstellung eines APN (Access Point Name, dt.: Zugangspunkt) mobil im
Internet surfen können. Einerseits lässt sich der mobile Internetzugang
so auch einfacher nutzen, andererseits kommen die Nutzer so automatisch
ins Netz - auch wenn sie es nicht möchten.

Was ist ein APN?

Üblicherweise werden APN-Einstellungen im Handy oder Smartphone
benötigt, um überhaupt eine mobile Internetverbindung herstellen zu
können. Diese definieren die Adresse des Zugangspunktes beim
Mobilfunkanbieter, über den die Verbindung aufgebaut wird. Je nach
Dienst können Mobilfunkanbieter auch unterschiedliche Einstellungen
bereitstellen, zum Beispiel für mobiles Internet per Handy oder
Surfstick oder zu speziellen Diensten, wie WAP oder MMS. Auch eine
Unterscheidung von Tarifen ist mit verschiedenen APN möglich. 

Vor- und Nachteile der netzseitigen APN-Erkennung

E-Plus will nun auf die manuelle Einstellung verzichten und die
Zuordnung netzseitig durchführen. Betroffen sind nicht nur Kunden der
E-Plus Marke BASE. Auch Mobilfunkkunden anderer Anbieter, die ihre
Prepaid- und Postpaid-Dienste im E-Plus Netz anbieten, benötigen
künftig keine APN-Einstellung mehr in ihren Endgeräten. Dies gilt
allerdings nur für Inland. Wer im Ausland mit einem Mobiltelefon eines
E-Plus Anbieters ins Internet will, muss die APN-Einstellung weiterhin
manuell eintragen. Für E-Plus Marken wie BASE, simyo, blau.de, Aldi
Talk, Ay Yildiz oder Yourfone gelten folgende Einstellungen: APN:
internet.eplus.de, Benutzername: eplus, Kennwort: internet. Wer für
einen besonderen Datentarif, etwa eine Tagesflatrate, einen anderen APN
benötigt, muss diesen allerdings weiterhin manuell eintragen.

Was zunächst nach einer Vereinfachung klingt, birgt auch Gefahren in
sich. Bisher konnten Kunden durch Löschen von APN-Einstellungen
verhindern, dass das Mobiltelefon versehentlich eine Internetverbindung
aufbaut. Nun müssen die Kunden dies anders regeln und den mobilen
Internetzugang explizit ausschalten. Wie das funktioniert, soll die
jeweilige Handy-Anleitung verraten.

Wer eine Internet-Flatrate hat, muss natürlich keine Sorgen machen.
Ohne einer Flatrate berechnet zum Beispiel BASE im Standard-Tarif 99
Cent pro Megabyte für den mobilen Internetzugang via GPRS oder UMTS.

- E-Plus: http://tarif4you.de/goto/a/EPlus



>> Ay Yildiz: Für rechnerisch 5 Cent in der Türkei telefonieren

Kunden der E-Plus Mobilfunkmarke Ay Yildiz können ab sofort mit einer
neuen Tarifoption auch in der Türkei beim mobilen Telefonieren sparen.
Bis zum 30. September 2013 bietet Ay Yildiz die Option Türkei Smart
Roaming an, die 100 Freiminuten für Gespräche innerhalb des Landes,
nach Deutschland sowie für eingehende Anrufe beinhaltet. außerdem
beinhaltet die Tarifoption 100 MB Datenvolumen für die mobile
Internetnutzung in der Türkei. Die Option kostet bis Ende September
9,99 Euro pro 14 Tage.

Werden die Inklusiv-Leistungen der Türkei Smart Roaming Option optimal
ausgenutzt, telefonieren und Surfen die Kunden damit für rechnerisch 5
Cent pro Minute bzw. pro Megabyte (MB). Kunden erhalten bei 80 % und
100 % des verbrauchten Datenvolumens eine kostenlose
Benachrichtigungs-SMS. Sind die Inklusiv-Minuten oder Datenvolumen
verbraucht, werden die üblichen Preise berechnet. Für das mobile
Internet-Surfen in der Türkei hat Ay Yildiz erst zum Anfang Juni den
Preis von 2,49 Euro auf 0,99 Euro pro Megabyte gesenkt.

AyDE Smart S: Neue Option mit Inklusivminuten und Daten-Flat

Ganz neu ist bei Ay Yildiz jetzt die Smartphone-Option AyDE Smart S zum
Telefonieren und Surfen, welche als eine kleinere Alternative zu AyDE
Smart M und L Optionen beim aystar Prepaid Tarif dienen soll. Damit
erhalten Nutzer neben der Sprach- und SMS-Flatrate ins E-Plus Netz auch
150 Freiminuten für Telefonate in alle anderen deutschen Mobilfunknetze
und ins deutsche sowie auch ins türkische Festnetz. Für Telefonate in
die türkischen Mobilnetze gelten 9 Cent pro Minute. Außerdem beinhaltet
die neue Tarifoption eine Internet-Flatrate mit 200 MB ungedrosseltes
Datenvolumen bei maximal 7,2 MBit/s. Die AyDE Smart S Tarifoption
kostet 9,99 Euro pro 30 Tage und verlängert sich automatisch, sofern
ausreichend Prepaid-Guthaben vorhanden ist.

- Ay Yildiz: http://tarif4you.de/goto/p/AyYildiz



>> Samsung Galaxy S4 Zoom: Kamera-Smartphone mit optischem Zoom

In den letzten drei Wochen hat Samsung bereits mehrere neue Smartphones
und Tablets vorgestellt. Nun kommt noch eins - das Galaxy S4 Zoom
vereint ein Mobiltelefon mit einer Foto-Kamera mit einem 10-fach
optischen Zoom.

Mit dem neuen Galaxy S4 Zoom erweitert Samsung die Galaxy S4
Geräte-Familie um eine Foto-Kamera, die zusätzlich
Smartphone-Funktionen bietet. Das neue Gerät vereint einen
10-fach optischen Zoom, einen 16-Megapixel CMOS Sensor, den
optischen Bildstabilisator und Xenon-Blitz mit Funktionen eines
Android-Smartphones. Im Grunde handelt es sich dabei um eine
Fotokamera, in die ein Smartphone integriert wurde.

Der optische Zoom wird durch den Ring um das Objektiv bedient, was
zusätzliche Knöpfe spart. Der Nutzer kann damit auch Fotos während
eines Telefonats auslösen; Bilder können dann via MMS an den
Gesprächspartner verschickt werden, so Samsung. Neben der Hauptkamera
gibt es noch eine 1,9-Megapixel-Kamera auf der Smartphone-Seite, die
für Videotelefonie genutzt werden kann. Durch die Kombination mit der
Foto-Kamera ist das neue Gerät dick geworden - 15,4 mm. Allerdings ist
das Galaxy S4 Zoom kompakter, als die Galaxy Camera.

Die Smartphone-Ausstattung entspricht einem guten
Mittelklasse-Smartphone, vergleichbar mit dem Galaxy S4 mini. Das
Galaxy S4 Zoom bietet ein 4,3-Zoll S-AMOLED Display mit 960 x 540
Pixeln Auflösung und auch die Smartphone-typische Home-Taste unter dem
Display. Das Gehäuse ist aus dem gleichen weißen Plastik, wie bei den
anderen Galaxy Smartphones.

Weitere Details zum neuen Kamera-Smartphone bzw. neuer
Smartphone-Kamera lesen Sie unter:
http://www.tarif4you.de/news/n17667.html

- Ihre Meinung zu diesem Thema: http://www.tarif4you.de/forum/



>> LG Frankfurt: Zwölf Klauseln im Samsung App-Store rechtswidrig

Das Landgericht Frankfurt am Main hat zwölf Vertragsklauseln bei Apps
und Diensten von Samsung für unwirksam erklärt. Das teilte
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Die Verbraucherschützer
haben gegen die von Samsung verwendete Klauseln geklagt, unter anderem
zu Haftungsfragen und Werbung.

Der vzbv hatte nach eigenen Angaben auch die Nutzungsbedingungen der
App-Store-Betreiber Google, iTunes, Microsoft und Nokia geprüft und
erhebliche Mängel festgestellt. Dabei wurden insbesondere Datenklauseln
beanstandet, weil sie Verbraucher nach Auffassung des vzbv erheblich
benachteiligten.

Im Fall Samsung hatte der vzbv ursprünglich 19 Klauseln in einer
Abmahnung beanstandet, schreibt der Verband in seiner Pressemitteilung.
In Bezug auf sechs Bedingungen habe das Unternehmen vorab eingelenkt
und gab Unterlassungserklärungen ab, so vzbv. Gegen den restlichen
zwölf Klauseln zogen die Verbraucherschützer vor Gericht.

Haftungsbeschränkungen unzulässig

So beschränkte Samsung die Haftung für den Fall, dass es im Zuge der
Nutzung einer App zu Personenschäden oder Todesfällen kommt. Das Gesetz
aber verbiete eine solche Beschränkung, so die Verbraucherschützer. An
anderer Stelle deckelte der Samsung die Haftung auf den Preis der App,
jedenfalls auf maximal 50 Euro. Bei kostenlosen Apps werde damit die
Haftung komplett ausgeschlossen. Zusätzlich sah eine Bestimmung vor,
dass der Verbraucher mit Abschluss des Vertrages die Angemessenheit
dieser Entschädigungsbegrenzung anerkenne, was das Gericht ebenfalls
verboten hat.

Werbeklausel unwirksam

Ebenfalls für unzulässig erklärte das Gericht die Klausel, persönliche
Daten der Verbraucher für Werbung zu verwenden. Es sei unklar, wer
werben dürfe und wofür geworben werden soll. Auch würde eine vorherige
ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers bei Telefonwerbung fehlen.
Weiterhin müssten die Nutzer automatische Updates akzeptieren, ohne die
Möglichkeit im Einzelfall widersprechen zu können.

Der Elektronikkonzern nahm sich auch das Recht, bestimmte Dienste nach
Belieben komplett einzustellen oder die Nutzungsbestimmungen einseitig
ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Nach Ansicht des vzbv
können Produkte wie eine Nachrichten-App, die auf Updates angewiesen
sind, bei Einstellung des Dienstes wertlos werden, ohne dass der
Verbraucher hierbei Ersatz verlangen kann. Dies sei unangemessen
benachteiligend. Auch solche Bestimmungen hat das Gericht untersagt.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.06.2013
(2-24 O 246/12) ist noch nicht rechtskräftig.

- vzbv: http://tarif4you.de/goto/a/vzbv



----------

Das war es für diese Woche.
Nächtes Newsletter erscheint am 23. Juni 2013.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Dies ist kein SPAM! Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie oder
jemand, der Sie kennt, diesen auf Ihre E-Mail-Adresse abonniert
hat. Sie können tarif4you.de Newsletter auf unserer Homepage im
Bereich »Service« abonnieren bzw. abbestellen.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Aktuelle Call-by-Call Tarife und weitere News unter:
http://www.tarif4you.de/
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Copyright (C) 1998-2013, tarif4you.de , Düsseldorf
Nachdruck, Veröffentlichung und Weitergabe dieses Newsletters ist
hiermit nur unter Angabe der Quelle (www.tarif4you.de) erlaubt.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Informationen in diesem Newsletter
wurden sorgfältig recherchiert. Dennoch kann keine Haftung für
die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~