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extracom: Mehr Verbraucherschutz bei Servicenummern
Dienstanbieter sollen selbst Anrufgrenzen festlegen können
10. Juni 2003
Wenn es um Verbraucherschutz bei 0190-/0900-Diensten geht, werden meist Obergrenzen für Anrufpreise festgelegt, oder der Verbraucher hat die Möglichkeit, die Nummerngassen komplett zu sperren. Eine etwas andere Lösung hat nun extracom vorgestellt, die vor allem (seriösen) Dienstanbietern ermöglicht, Nutzer ihrer Dienste vor überhöhten Rechnungen zu schützen.
Als Anbieter von Service-Rufnummern, bietet extracom seinen Kunden das neue Produkt «Call Limit» an. Damit können Anibeter von Gewinnspielen, Voting, Call-in-Diensten, etc., deren Servicenummer bei extracom geschaltet ist, selbst die Anrufgrenzen für Anrufe bestimmen. Dies kann so aussehen, dass ein Anrufer nicht mehr verbunden wird, wenn er eine festgelegte Obergrenze von Anrufen bei einem Service erreicht hat. Oder dass der Anrufer nicht mehr verbunden wird, wenn er einen bestimmten Betrag für diesen Dienst vertelefoniert hat, der vorab als Limit festgesetzt wurde. Weitere Sperr-Kriterien kann zum Beispiel Anzahl von Zeiteinheiten sein, die ein Anrufer pro Tag, Woche oder Monat mit dem Dienst verbraucht hat. In solchen Fällen hört der Anrufer ein Besetzt-Zeichen oder eine Ansage, die ihm den Grund nennt, warum er nicht mehr verbunden wird.
Es bleibt zu hoffen, dass Dienstanbieter diese Möglichkeiten auch nutzen und nicht einfach bei Kunden, die angebotene Dienste exzessiv nutzen, weiterhin abkassieren werden.
Als Anbieter von Service-Rufnummern, bietet extracom seinen Kunden das neue Produkt «Call Limit» an. Damit können Anibeter von Gewinnspielen, Voting, Call-in-Diensten, etc., deren Servicenummer bei extracom geschaltet ist, selbst die Anrufgrenzen für Anrufe bestimmen. Dies kann so aussehen, dass ein Anrufer nicht mehr verbunden wird, wenn er eine festgelegte Obergrenze von Anrufen bei einem Service erreicht hat. Oder dass der Anrufer nicht mehr verbunden wird, wenn er einen bestimmten Betrag für diesen Dienst vertelefoniert hat, der vorab als Limit festgesetzt wurde. Weitere Sperr-Kriterien kann zum Beispiel Anzahl von Zeiteinheiten sein, die ein Anrufer pro Tag, Woche oder Monat mit dem Dienst verbraucht hat. In solchen Fällen hört der Anrufer ein Besetzt-Zeichen oder eine Ansage, die ihm den Grund nennt, warum er nicht mehr verbunden wird.
Es bleibt zu hoffen, dass Dienstanbieter diese Möglichkeiten auch nutzen und nicht einfach bei Kunden, die angebotene Dienste exzessiv nutzen, weiterhin abkassieren werden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10284.html