Vodafone sperrt erste KabelTV-Anschlüsse

Wegfall der Umlagefähigkeit von Kosten für Kabelfernsehen

30. März 2024

Nur noch wenige Monate, dann darf Fernsehen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Denn am 01. Juli 2024 endet das Nebenkostenprivileg und damit auch die Pflicht, die Kosten für Kabel-TV über die Mietnebenkosten bezahlen zu müssen. Wer weiter über das Kabel fernsehen möchte, muss allerdings einen Vertrag mit seinem Kabelnetzbetreiber abschließen. Doch die Mieter sollten jetzt schon aufpassen. Denn Vodafone sperrt bereits jetzt die ersten Kabelanschlüsse. Hintergrund: Laut Vodafone werden die Verträge auf Wunsch vieler Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft teilweise schon vor dem 01.07. umgestellt.

Vodafone KabelTV-Anschluss-Dose
Vodafone sperrt erste KabelTV-Anschlüsse (Bild: Vodafone)

Viele Mieter sind von der Gesetzesänderung betroffen. Wer bisher Fernsehen über das TV-Kabel empfangen hat, muss nun selbst einen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Falls der Kabelanschluss von Vodafone angeboten wurde, gilt: Besteht in bereits umgestellten Wohnobjekten kein Vertrag zwischen Mieter und Vodafone für den Empfang von Kabelfernsehen, liegt eine ungerechtfertigte Nutzung vor. Und das kann zur Sperrung des Anschlusses und schließlich einem schwarzen Bildschirm führen, erklärt der Anbieter. Die Deaktivierung von Kabelanschlüssen erfolgt vor Ort durch Techniker – beispielsweise an den Hausverteilern im Keller.

Vodafone habe bereits angefangen, die ersten Anschlüsse zu sperren:

  • Aschaffenburg: Schurzstraße, Bernhardstraße, Schergstraße, Blücherstraße, Glattbacher Straße, Bischbergstraße, Schwindstraße, Hettingerstraße, Linkstraße, Herrleinstraße, Schurzstraße, Inselstraße, Zobelstraße, Arndtstraße, am Dreispitz, Berliner Allee, Schneidmühlweg und am Schwalbenrainweg
  • Coesfeld: Bergstraße, Letterstraße, Coesfelder Straße und Rendelesweg
  • Detmold: Neue Wiese, Lemgoer Straße, Felix-Fechenbach-Straße, Pöppinghauser Straße, Südholzstraße, Georgstraße, Berliner Allee und dem Brunsweg, Schröderweg und Heckenweg
  • Essen: Bargmannstraße, Kirchmannstraße, Renatastraße, Paulinenstraße, Wörthstraße, Bungertstraße, Drosselstraße, Frankenstraße, Ernastraße, Friedrich-List-Straße, Elsa-Brändstrom-Straße, Alexanderstraße, Jahnstraße, Schinkelstraße, dem Reulsbergweg und auf dem Schäpenkamp
  • Kamp-Lintfort: Kamperdickstraße, Bergmannstraße und Kamper Straße
  • Karlsruhe: Gustav-Hofmann-Straße, Putlitzstraße, Lessingstraße, Neckarstraße, Sophienstraße und Cäciliastraße
  • Koblenz: Mainzer Straße
  • Konstanz: Fischenzstraße und Brandesstraße
  • Mühltal: Dornwegshöhstraße
  • Münster: Nordstraße, Kösters Kämpken und Julius-Leber-Straße
  • Neustadt (Holstein): u.a. im Bereich der Straße Hainholz
  • Oldenburg: Stralsunder Straße
  • Osnabrück: Große Rosenstraße
  • Paderborn: Straße zur Schmiede und Busdorfmauer, auf der Lieth, im Lichtenfelde, Neuhäuser Straße, Schulschmiede, Warburger Straße, dem Robert-Schuhmann-Weg, Andreasstraße, Benhauser Straße, Florianstraße, Riemekestraße, am Bischofsteich, Hüfferweg am Steinhof, Kilianstraße und Liesborner Weg
  • Saarbrücken: Scheidter Straße, Rubensstraße, Gräffstraße und Am Hof
  • Salzwedel: Südbockhorn
  • Schweinfurt: Theodor-Heuss-Straße, Finkenweg, Stresemannstraße, Deutschhöfer Straße, Seestraße, Niederwerrner Straße, Gretel-Baumbach-Straße, Gartenstraße, Cramerstraße, an der Peterstirn und am Lindenbrunnenweg
  • Schwelm: u.a. im Bereich der Straße Neumarkt
  • Tübingen: Viktor-Renner-Straße, Elly-Heuss-Knapp-Straße, Mohlstraße, Gartenstraße, am Lorettoplatz und am Föhrberg
  • Weilburg: Straße auf den Hohen Gräben

Über eine Adressabfrage auf der Webseite www.vodafone.de/tv-anschluss-check können Mieter den Preis für ihren Kabel-TV-Empfang abrufen. Noch ist allerdings nicht jeder Wohnort in der Datenbank hinterlegt. Mieter können deshalb ihre Daten hinterlassen und werden informiert, sobald der Vertrag mit dem Vermieter umgestellt wird.

Hintergrund

Die Abrechnung für Kabelfernsehen in Mietverhältnissen erfolgt bislang oft über ein sogenanntes Sammelinkasso. Das heißt: Der einzelne Mieter zahlt die Kosten für den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten an die Hausverwaltung, die das Geld dann an den TV-Anbieter weiterleitet. Durch die Gesetzesänderung muss das Entgelt für den Kabelanschluss zukünftig nicht mehr über die Nebenkosten an den Vermieter gezahlt werden. Die Mieter müssen dann selbst Verträge mit dem TV-Anbieter abschließen. Neben dem Kabelnetzbetreiber, wie in vielen Fällen Vodafone, können sie sich natürlich auch für Streaming-Anbieter entscheiden, welche TV-Programme über as Internet übertragen. Dazu gehören zum Beispiel MagentaTV der Telekom, Zattoo oder Waipu.tv.

Vodafone selbst ist überzeugt, dass viele Mieter weiter auf den bewährten Kabelanschluss und eine TV-Grundversorgung setzen werden. Passend dazu hat der Anbieter einen Basis-Fernsehtarif »TV Connect Start« im Angebot. Dieser richtet sich ausschließlich an Mieter, die den Fernsehempfang über das Kabelnetz bislang über die Mietnebenkosten zahlen. Mit dem Tarif empfangen sie wie bisher ihr TV-Programm mit allen gewohnten Sendern. Insgesamt 97 Fernsehprogramme, darunter 28 in HD-Qualität sowie regionale und fremdsprachige Sender. Hinzu kommen mehr als 80 Radiosender. Um »TV Connect Start« buchen zu können, muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter vorliegen. Darin ist der Preis für den TV-Empfang über Kabelfernsehen nach dem Wegfall der Umlagefähigkeit festgelegt. In der Regel liegen die monatlichen Kosten unter zehn Euro. Liegt keine Kooperationsvereinbarung zwischen Vodafone und dem Vermieter vor, gilt der Tarif »TV Connect Standard«, der 12,99 Euro im Monat kostet.

Quellen: u.a. Mitteilungen von Vodafone

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