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Call-by-Call über 0190-Nummern läuft vorerst weiter
Anbieter haben eine Klage im Eilverfahren eingereicht
27. November 2003
Gemäß der Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) müssten zum 27.11.2003 alle Call-by-Call-ähnlichen Dienste über 0190- und 0900-Zugangsnummern abgeschaltet werden. Call-by-Call Dienste dürfen von jetzt an nur noch über dafür vorgesehene Vorwahlen 010xy oder 0100xy angeboten werden.
Allerdings haben einige der betroffenen Anbieter gegen die Anordnung der RegTP eine Klage im Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Eine Entscheidung in diesem Verfahren gegen diese neuen Zuteilungsregeln steht noch aus.
Seitens der RegTP soll es zunächst eine weitere Anhörungsfrist von einer Woche für die betroffenen Unternehmen geben, sofern sich diese der Abschaltungsverfügung widersetzten. Danach wird die RegTP ggf. die Zuteilung der betroffenen 0190-Nummern widerrufen und damit deren Abschaltung anordnen.
Zurzeit scheinen alle 0190-0-/0900-Call-by-Call Dienste wie gewohnt zu funktionieren.
Allerdings haben einige der betroffenen Anbieter gegen die Anordnung der RegTP eine Klage im Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht in Köln eingereicht. Eine Entscheidung in diesem Verfahren gegen diese neuen Zuteilungsregeln steht noch aus.
Seitens der RegTP soll es zunächst eine weitere Anhörungsfrist von einer Woche für die betroffenen Unternehmen geben, sofern sich diese der Abschaltungsverfügung widersetzten. Danach wird die RegTP ggf. die Zuteilung der betroffenen 0190-Nummern widerrufen und damit deren Abschaltung anordnen.
Zurzeit scheinen alle 0190-0-/0900-Call-by-Call Dienste wie gewohnt zu funktionieren.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n10851.html