Call-by-Call und Preselection bis Ende 2024 verlängert

Telekom und VATM einigen sich auf Fortführung der Sparvorwahlen

10. Juni 2022

Festnetz-Kunden der Telekom können auch in den kommenden zwei Jahren weiterhin die Sparvorwahlen Call-by-Call und Preselection nutzen. Die Deutsche Telekom und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) haben sich darauf verständigt, die sogenannten Betreibervorauswahlen bis zum Jahresende 2024 möglich zu machen. Das bisher geltende freiwillige Abkommen zwischen den beiden Partnern wird damit um weitere zwei Jahre verlängert.

Telefonieren mit Call-by-Call
Günstiges Telefonieren mit Call-by-Call und Preselection bis Ende 2024 verlängert (Bild: tarif4you.de)

Mit Call-by-Call können Telekom-Festnetz-Kunden bei einzelnen Telefongesprächen eine 010xy-Nummer vorwählen. Damit wählen sie einen anderen Verbindungsnetzbetreiber aus, der das Gespräch durch sein Netz durchleitet und mit dem Endkunden abrechnet.

Ursprünglich hatten die beiden Dienste Call-by-Call und Preselection in der Anfangszeit des liberalisierten Telekommunikationsmarktes einen großen Anteil an der wettbewerblichen Preis-Entwicklung. Im Jahr 1998 wurde die Telekom im Zuge der Marktöffnung verpflichtet, ihren Endkunden Call-by-Call und Preselection anzubieten. Seit 2019 haben sich der Wettbewerberverband VATM und die Telekom auf ein freiwilliges Abkommen verständigt. Daher ist die Telekom von der Bundesnetzagentur in diesem Bereich nicht mehr regulatorisch zur Ermöglichung der Betreibervorauswahl verpflichtet.

»Wir verlängern gerne unsere Vereinbarung mit dem VATM. Solange Call-by-Call und Preselection im Markt nachgefragt werden und diese für uns wirtschaftlich umsetzbar sind, ermöglichen wir gerne weiterhin die vorhandene Angebotsvielfalt«, bekräftigt Pascal Koppetsch, der für die Telekom die Verhandlungen mit dem VATM begleitet hat.

»In Zeiten der Pandemie und auch jetzt während des Ukraine-Krieges zeigt sich, dass die direkte Kommunikation ein elementares Grundbedürfnis vieler Menschen ist. Wenn durch Call-by-Call mehr Menschen miteinander reden, dann freuen wir uns, dazu mit unserer Vereinbarung auch weiterhin einen Beitrag leisten zu können«, resümiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer.

Auch wenn die beiden Diesnte in den letzten Jahren an Bedeutung verloren haben, werden Call-by-Call und Preselection von den Kunden immer noch viel genutzt. Laut dem aktuellen Jahresbericht der Bundesnetzagentur haben die Kunden mittels Call-by-Call und Preselection im Jahr 2021 nach ersten Prognosen insgesamt fast 2 Milliarden Minuten telefoniert. Das entspricht einem Anteil von von knapp vier Prozent am Gesprächsvolumen der Wettbewerber oder ca. zwei Prozent des Gesamtvolumens.

Unternehmen können der Vereinbarung über den Verband beitreten

Durch die neue Vereinbarung können Unternehmen also weiterhin ihre Call-by-Call und Prepeselection Dienste für Telekom-Festnetz-Kunden anbieten. Genutzt werden kann die neu getroffene Vereinbarung von Telekom und VATM ab sofort von allen Anbietern von Betreibervorauswahlen. Dies gilt nicht nur für die mehr als 170 im Verband organisierten Mitglieder. Sofern Interesse daran besteht, dieser Vereinbarung beizutreten, können sich Unternehmen bis Ende Juni beim VATM melden (Ansprechpartner Dr. Frederic Ufer). Die Telekom wird den Dienst nur gegenüber denjenigen Unternehmen weiterhin erbringen, die über den VATM der Vereinbarung beigetreten sind.

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