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VATM: Neue Lösungen für Abrechnung über die Telekom
Mehr Rechtssicherheit für Markt und Kunden
09. März 2004
Nach intensiven Verhandlungswochen konnte sich der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATN) mit der Deutschen Telekom AG (DTAG) auf einvernehmliche Regelungen zu Fakturierung, Inkasso und Mahnung verständigen. Mit einem gemeinsam formulierten Vorschlag für das neue TKG soll mehr Planungs- und Rechtssicherheit insbesondere für den Mehrwertdienste- und Online-Markt geschaffen und gleichzeitig der Kundenschutz verbessert werden.
Neue Tarifgestaltungen im Mehrwertdienste- und Online-Bereich werden zunehmend von den Kunden nachgefragt und führten bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen mit der DTAG. «Mit den neuen Regelungen können wir bereits absehbare Streitigkeiten vor dem Regulierer und den Gerichten verhindern», begrüßt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, das Verhandlungsergebnis.
Die Vereinbarung mit der DTAG soll Regulierungsauflagen und -verpflichtungen ersetzen und helfen, Regulierung weiter abzubauen. Mit der Abrechnung von Blocktarifen, aber auch bestimmten Dienstleistungen innerhalb der im Mehrwertdienste-Mißbrauchs-Gesetz definierten Grenzen von 2 Euro/Minute bzw. 30 Euro Einmal-Entgelt, will man dem Micro-Payment-Markt in Deutschland auf die Beine helfen. Auch Flatrates, etwa für Online-Dienste, können zukünftig einfach über die Telekom-Rechnung mitabgerechnet werden.
Auch dem Verbraucherschutz wird Rechnung getragen. Auf der Mahnung der Telekom wird es einen deutlichen Hinweis darauf geben, daß die Kunden die Möglichkeit haben, auch den ursprünglichen Rechnungsbetrag einheitlich weiter an die DTAG zu zahlen und nicht nur den möglicherweise geringeren Mahnbetrag, der allein auf die Telekom-Forderung entfällt. Damit wird der Kunde nicht zu mehrfachen Teilzahlungen genötigt und muß sich nicht mit mehreren Mahnungen und entsprechenden Zahlungen auseinandersetzen.
Die ursprünglich angestrebte Lösung, auch die Mahnung über die Telekom mit abzuwickeln, wurde fallen gelassen, da im Rahmen der Verhandlungen schnell klar wurde, dass im Markt einstweilen völlig unterschiedliche Lösungen zur Mahnung existieren und eine zwangsweise Wiedervereinigung einer einheitlichen Mahnung über die DTAG den bereits anlaufenden Wettbewerb von Clearinghäusern und Inkassodiensten zum Erliegen gebracht hätte, so der VATM.
«Wir haben nicht nur eine gemeinsame Vertragsgrundlage gefunden, sondern es auch geschafft, einen gemeinsam abgestimmten Änderungsvorschlag zum TKG zu machen, der die Interessen der unterschiedlichen Marktteilnehmer ausgewogen berücksichtigt. Damit sind neue Geschäftsmodelle im Markt planbar und langfristig gesichert», erläutert Jürgen Grützner.
Neue Tarifgestaltungen im Mehrwertdienste- und Online-Bereich werden zunehmend von den Kunden nachgefragt und führten bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen mit der DTAG. «Mit den neuen Regelungen können wir bereits absehbare Streitigkeiten vor dem Regulierer und den Gerichten verhindern», begrüßt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, das Verhandlungsergebnis.
Die Vereinbarung mit der DTAG soll Regulierungsauflagen und -verpflichtungen ersetzen und helfen, Regulierung weiter abzubauen. Mit der Abrechnung von Blocktarifen, aber auch bestimmten Dienstleistungen innerhalb der im Mehrwertdienste-Mißbrauchs-Gesetz definierten Grenzen von 2 Euro/Minute bzw. 30 Euro Einmal-Entgelt, will man dem Micro-Payment-Markt in Deutschland auf die Beine helfen. Auch Flatrates, etwa für Online-Dienste, können zukünftig einfach über die Telekom-Rechnung mitabgerechnet werden.
Auch dem Verbraucherschutz wird Rechnung getragen. Auf der Mahnung der Telekom wird es einen deutlichen Hinweis darauf geben, daß die Kunden die Möglichkeit haben, auch den ursprünglichen Rechnungsbetrag einheitlich weiter an die DTAG zu zahlen und nicht nur den möglicherweise geringeren Mahnbetrag, der allein auf die Telekom-Forderung entfällt. Damit wird der Kunde nicht zu mehrfachen Teilzahlungen genötigt und muß sich nicht mit mehreren Mahnungen und entsprechenden Zahlungen auseinandersetzen.
Die ursprünglich angestrebte Lösung, auch die Mahnung über die Telekom mit abzuwickeln, wurde fallen gelassen, da im Rahmen der Verhandlungen schnell klar wurde, dass im Markt einstweilen völlig unterschiedliche Lösungen zur Mahnung existieren und eine zwangsweise Wiedervereinigung einer einheitlichen Mahnung über die DTAG den bereits anlaufenden Wettbewerb von Clearinghäusern und Inkassodiensten zum Erliegen gebracht hätte, so der VATM.
«Wir haben nicht nur eine gemeinsame Vertragsgrundlage gefunden, sondern es auch geschafft, einen gemeinsam abgestimmten Änderungsvorschlag zum TKG zu machen, der die Interessen der unterschiedlichen Marktteilnehmer ausgewogen berücksichtigt. Damit sind neue Geschäftsmodelle im Markt planbar und langfristig gesichert», erläutert Jürgen Grützner.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11162.html