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Bundesrat stimmt Telekommunikationsgesetz zu
Rechte und Pflichten der Regulierungsbehörde gestärkt
14. Mai 2004
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag, den 14.05.2004, dem vom Deutschen Bundestag auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses geänderten Telekommunikationsgesetz zugestimmt. Voraussichtlich wird das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Eines der zentralen Regelungen ist, dass die Deutsche Telekom als marktbeherrschender Anbieter künftig verpflichtet wird, Wettbewerbern einen entbündelten Breitbandzugang zu gewähren. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz unterscheidet damit zwischen der herkömmlichen Telefonleitung und der Datenleitung eines DSL-Zugangs. Bisher konnten Konkurrenten die Leitung nur vollständig (gebündelt) von dem Bonner Konzern mieten, was zu einer marktbeherrschenden Stellung der Telekom bei Breitband-Internetzugängen geführt hat. Ab 2008 muss die Telekom zudem ihren Wettbewerbern Anschlüsse auch dann zu Großhandelsbedingungen überlassen, wenn diese die nötigen Leitungsminuten lieber bei einem billigeren Anbieter erwerben.
Die Regulierungsbehörde kann nach dem neuen Gesetz beim Missbrauch ihrer dominanten Marktposition durch die Telekom dem Konzern Auflagen machen und Verträge ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Verstöße darf die RegTP unter anderem mit Bußgeldern ahnden.Außerdem ist es in der TKG-Novelle vorgesehen, dass Unternehmen, die Gewinne mit missbräuchlichen Verhalten erwirtschaften, rückwirkend der Gewinn eingezogen werden kann.
Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Telefonauskunft. Name und Anschrift eines Teilnehmers können künftig auch dann erfragt werden, wenn nur die Rufnummer bekannt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der betroffene Teilnehmer in einem Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist und der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat. Außerdem wird die Erhebung von Kundendaten bei Prepaid-Verträgen Pflicht.
Eines der zentralen Regelungen ist, dass die Deutsche Telekom als marktbeherrschender Anbieter künftig verpflichtet wird, Wettbewerbern einen entbündelten Breitbandzugang zu gewähren. Das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz unterscheidet damit zwischen der herkömmlichen Telefonleitung und der Datenleitung eines DSL-Zugangs. Bisher konnten Konkurrenten die Leitung nur vollständig (gebündelt) von dem Bonner Konzern mieten, was zu einer marktbeherrschenden Stellung der Telekom bei Breitband-Internetzugängen geführt hat. Ab 2008 muss die Telekom zudem ihren Wettbewerbern Anschlüsse auch dann zu Großhandelsbedingungen überlassen, wenn diese die nötigen Leitungsminuten lieber bei einem billigeren Anbieter erwerben.
Die Regulierungsbehörde kann nach dem neuen Gesetz beim Missbrauch ihrer dominanten Marktposition durch die Telekom dem Konzern Auflagen machen und Verträge ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Verstöße darf die RegTP unter anderem mit Bußgeldern ahnden.Außerdem ist es in der TKG-Novelle vorgesehen, dass Unternehmen, die Gewinne mit missbräuchlichen Verhalten erwirtschaften, rückwirkend der Gewinn eingezogen werden kann.
Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Telefonauskunft. Name und Anschrift eines Teilnehmers können künftig auch dann erfragt werden, wenn nur die Rufnummer bekannt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der betroffene Teilnehmer in einem Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist und der Weitergabe seiner Daten nicht widersprochen hat. Außerdem wird die Erhebung von Kundendaten bei Prepaid-Verträgen Pflicht.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11383.html