Newsticker
- Telekom versorgt jetzt 97 Prozent der Bevölkerung mit 5G
- Telekom: Größtes Funkloch an Deutschlands ICE Strecken verschwindet
- Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidung zu Leerrohrentgelten
- Taylor Swift Fans sorgen für mobilen Datenrekord beim ersten Konzert in Gelsenkirchen
- Umfrage: Ein Viertel der Deutschen sieht stündlich aufs Smartphone
- 1&1 Business-Glasfaseranschlüsse mit höheren Bandbreiten
- HappySIM startet mit 5G-Tarifen im Telefónica-Netz
- O2 Telefónica erreicht 96 Prozent 5G-Versorgung
- M-net erschließt 3.200 Wohnungen des GVW 1899 München mit Glasfaser
- Telekom: Neue MagentaMobil Tarife mit doppeltem Datenvolumen
ISIS: Citycarrier schützt seine Kunden vor Inverssuche
Keine Freigabe von Kundendaten für Auskunftsdienste
06. August 2004
Der Düsseldorfer Regionalanbieter ISIS will seine Kunden vor der mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaubten Inverssuche schützen. Invers, also umgekehrt zur sonstigen Auskunft, bei der zu einem bekannten Namen die dazu gehörige Telefonnummer heraus gegeben wird, dürfen dem Auskunft Suchenden nun zu einer bereits bekannten Nummer Name, Anschrift und Beruf genannt werden, wenn dafür bereits ein Telefonbucheintrag besteht.
Während die Deutsche Telekom mit ihrem Auskunftsdienst von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen will und nur dann die Auskunft verweigert, wenn der Kunde dies ausdrücklich untersagt, geht ISIS den - wie das Unternehmen meint - kundenfreundlicheren Weg und gibt nur dann weiterführende Daten für Auskunftsdienste frei, wenn der Kunde dies gestattet. Hierzu wurde der aktuellen Telefonrechnung ein Flyer beigelegt, auf dem der Wunsch zur Datenweitergabe geäußert werden kann.
Nach Ansicht des Citycarriers sollten die Kunden - wenn nicht anders gewünscht - vorsorglich davor geschützt werden, dass die Anschrift bekannt wird, wenn sie beispielsweise in einer Kleinanzeige arglos die Telefonnummer abdrucken lassen. In solchen Fällen will der Annoncierende in aller Regel keine Adresse preisgeben, so ISIS.
Während die Deutsche Telekom mit ihrem Auskunftsdienst von dieser Möglichkeit generell Gebrauch machen will und nur dann die Auskunft verweigert, wenn der Kunde dies ausdrücklich untersagt, geht ISIS den - wie das Unternehmen meint - kundenfreundlicheren Weg und gibt nur dann weiterführende Daten für Auskunftsdienste frei, wenn der Kunde dies gestattet. Hierzu wurde der aktuellen Telefonrechnung ein Flyer beigelegt, auf dem der Wunsch zur Datenweitergabe geäußert werden kann.
Nach Ansicht des Citycarriers sollten die Kunden - wenn nicht anders gewünscht - vorsorglich davor geschützt werden, dass die Anschrift bekannt wird, wenn sie beispielsweise in einer Kleinanzeige arglos die Telefonnummer abdrucken lassen. In solchen Fällen will der Annoncierende in aller Regel keine Adresse preisgeben, so ISIS.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11662.html