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Einheitliche Rufnummer 116 116 für Kartensperre
Regulierungsbehörde eröffnet Zuteilungsverfahren
20. Oktober 2004
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eröffnete am heutigen Mittwoch das Zuteilungsverfahren für die Rufnummer 116 116. Mit dieser Rufnummer soll die sofortige Sperrung elektronischer Berechtigungen wie beispielsweise EC- und Kreditkarten, Handys, digitale Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweise und diverse Kundenkarten über eine zentrale Stelle ermöglicht werden.
Im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten soll die Rufnummer auch faxfähig und bei Anwahl aus dem Inland entgeltfrei erreichbar sein. Es soll zudem möglich sein, die Rufnummer aus dem Ausland zu erreichen.
«Im Rahmen der Zuteilungsentscheidung wird dann der Antragsteller ermittelt, dessen Realisierungskonzept die dauerhafte Unterhaltung des Sperrdienstes unter Einhaltung der Zuteilungsauflagen am besten erwarten lässt», sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. «Insbesondere darf der zu ermittelnde Bedarfsträger keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen und muss seine Tätigkeit auf den Betrieb der Rufnummer beschränken».
Mit der Zuteilung durch die Reg TP ergeht ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer und sind von diesem zu organisieren.
Im Interesse von Sprach- und Hörbehinderten soll die Rufnummer auch faxfähig und bei Anwahl aus dem Inland entgeltfrei erreichbar sein. Es soll zudem möglich sein, die Rufnummer aus dem Ausland zu erreichen.
«Im Rahmen der Zuteilungsentscheidung wird dann der Antragsteller ermittelt, dessen Realisierungskonzept die dauerhafte Unterhaltung des Sperrdienstes unter Einhaltung der Zuteilungsauflagen am besten erwarten lässt», sagte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP. «Insbesondere darf der zu ermittelnde Bedarfsträger keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen und muss seine Tätigkeit auf den Betrieb der Rufnummer beschränken».
Mit der Zuteilung durch die Reg TP ergeht ausschließlich eine Entscheidung über das Nutzungsrecht an der Rufnummer. Ihre Einrichtung und der Betrieb des zentralen Sperrverfahrens obliegen dem Zuteilungsnehmer und sind von diesem zu organisieren.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n11899.html