Newsticker
- Telekom bietet jetzt 5G-Roaming in mehr als 120 Ländern
- Bundesweite Mobilfunk-Messwoche vom 24 Juni bis 01 Juli 2026
- Kostenloser Livestream des splash! Festivals bei MagentaTV
- Vodafone: Glasfaser für vier Kommunen im schwäbischen Landkreis Günzburg
- Lebara erhöht Datenvolumen in Roaming-Paketen
- Bundesnetzagentur veröffentlicht zehnten Jahresbericht der Breitbandmessung
- M-net verlängert kostenlose Kommunikation in die Ukraine
- FRITZ!WLAN Stick 6700 jetzt erhältlich
- waipu.tv und WOW als Jahrespaket zum reduzierten Preis
- EWE setzt auf das Netz von Telefónica Deutschland
Verbraucherzentrale warnt vor falschen Telekom-Werbung
Preselection-Verträge mit unlauteren Methoden abgeschlossen
13. Mai 2005
Im Kampf um neue Telefonkunden schicken einige Telefonfirmen Drückerkolonnen los oder bedienen sich fragwürdiger Telefonwerbung. Aus aktuellem Anlass warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. vor unlauteren Tricks. In Mainz wurden mehrere Fälle bekannt, in denen die Werber den Wechsel zu einem günstigeren Telefonanbieter per Preselection-Vertrag anbieten.
Betroffene haben berichtet, dass die Werber fälschlicherweise den Eindruck erwecken, sie kämen von der Deutschen Telekom AG. Sie erfragen Name und Anschrift und erbitten teilweise eine Unterschrift - angeblich als Bestätigung für das Gespräch. In Wahrheit kommt mit der Unterschrift aber ein Vertrag mit der Telefongesellschaft zustande.
Bei Preselection-Verträgen läuft der Telefonanschluss weiter über die Deutsche Telekom / T-Com, lediglich die Orts- bzw. Ferngespräche werden durch eine feste Voreinstellung über den neuen Anbieter geführt. Ganz ohne Vertragsbindung und meist auch viel günstiger kann man mit Call-by-Call telefonieren. Tarifübersichten für Call-by-Call Gespräche zu verschiedenen Zielen im Inland und Ausland finden Sie unter »Tarife«.
Wer an der Haustür oder auf öffentlichen Plätzen von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich widerrufen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In der Regel enthält das Vertragsformular eine Widerrufsbelehrung. Fehlt eine solche Belehrung, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Betroffene haben berichtet, dass die Werber fälschlicherweise den Eindruck erwecken, sie kämen von der Deutschen Telekom AG. Sie erfragen Name und Anschrift und erbitten teilweise eine Unterschrift - angeblich als Bestätigung für das Gespräch. In Wahrheit kommt mit der Unterschrift aber ein Vertrag mit der Telefongesellschaft zustande.
Bei Preselection-Verträgen läuft der Telefonanschluss weiter über die Deutsche Telekom / T-Com, lediglich die Orts- bzw. Ferngespräche werden durch eine feste Voreinstellung über den neuen Anbieter geführt. Ganz ohne Vertragsbindung und meist auch viel günstiger kann man mit Call-by-Call telefonieren. Tarifübersichten für Call-by-Call Gespräche zu verschiedenen Zielen im Inland und Ausland finden Sie unter »Tarife«.
Wer an der Haustür oder auf öffentlichen Plätzen von einem Werber überrumpelt wurde, kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung ohne Begründung schriftlich widerrufen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. In der Regel enthält das Vertragsformular eine Widerrufsbelehrung. Fehlt eine solche Belehrung, kann der Vertrag jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte am besten als Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12533.html