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T-Online: Kritik wegen automatischer Vertragsverlängerung
FAZ: Wettbewerbszentrale mahnt T-Online ab
20. Mai 2005
Wie bereits angekündigt, ändert Internet-Provider T-Online ab dem 01. Juli 2005 die Vertragslaufzeiten für alle seine DSL-Kunden mit Zeit- und Volumentarifen. Diese Kunden sollen dann für 12 Monate an den Provider gebunden sein. Dieser Vorgang wird jedoch von vielen Seiten kritisiert, besonders wegen der Art, wie die Kunden über die Änderung informiert werden.
T-Online hatte betroffenen Kunden per E-Mail mitgeteilt, dass sich die Laufzeit ihres Vertrages, der bisher jederzeit kündbar war, auf zwölf Monate verlängert. Wer nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich Einwand gegen die Verlängerung erhebe, erkläre sein Einverständnis für die neuen Konditionen, fügte T-Online hinzu. Das bedeutet für den Kunden auch, dass sich sein Vertrag bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch jeweils jährlich verlängert.
Gegen diese «schweigende Zustimmung» hat sich jüngst die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerb gewendet und das Unternehmen aufgefordert, diese unlautere Praxis abzustellen. «Eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiert, ist unwirksam», heißt es in einem Schreiben der Wettbewerbszentrale an T-Online, den die FAZ zitiert. Außerdem handele es sich um irreführende Informationen, da sie in eine Werbung für Tarife eingebunden seien. «Lediglich beiläufig werden die Kunden über eine Laufzeitverlängerung informiert. Diese in eine E-Mail-Info aufgenommene Änderung ist durchaus geeignet, leicht überlesen zu werden», kritisiert die Wettbewerbszentrale. Die Wettbewerbszentrale hat nun T-Online per Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, berichtet die FAZ weiter. Andernfalls werde die Wettbewerbszentrale ihren Unterlassungsanspruch vor Gericht geltend machen.
Auch beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) ist man über das Vorgehen von T-Online nicht glücklich. «Aus unserer Sicht ist eine derartige Vertragsverlängerung unzulässig und sollte von T-Online unverzüglich zurückgenommen werden. Wer mit solchen Methoden versucht, seinen Kunden eine längere Vertragslaufzeit unterzuschieben und sie dem Wettbewerb zu entziehen, muss nicht nur mit dem entschiedenen Widerstand der Verbraucher- und Wettbewerbsschützer rechnen», meint Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. «Auch das Ansehen der gesamten Branche und deren glaubwürdiges Engagement für mehr Transparenz in den Kundenbeziehungen wird durch ein solches Vorgehen beschädigt».
T-Online hatte betroffenen Kunden per E-Mail mitgeteilt, dass sich die Laufzeit ihres Vertrages, der bisher jederzeit kündbar war, auf zwölf Monate verlängert. Wer nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich Einwand gegen die Verlängerung erhebe, erkläre sein Einverständnis für die neuen Konditionen, fügte T-Online hinzu. Das bedeutet für den Kunden auch, dass sich sein Vertrag bei nicht fristgerechter Kündigung automatisch jeweils jährlich verlängert.
Gegen diese «schweigende Zustimmung» hat sich jüngst die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerb gewendet und das Unternehmen aufgefordert, diese unlautere Praxis abzustellen. «Eine Klausel, die Schweigen auf ein Vertragsangebot als Annahme fingiert, ist unwirksam», heißt es in einem Schreiben der Wettbewerbszentrale an T-Online, den die FAZ zitiert. Außerdem handele es sich um irreführende Informationen, da sie in eine Werbung für Tarife eingebunden seien. «Lediglich beiläufig werden die Kunden über eine Laufzeitverlängerung informiert. Diese in eine E-Mail-Info aufgenommene Änderung ist durchaus geeignet, leicht überlesen zu werden», kritisiert die Wettbewerbszentrale. Die Wettbewerbszentrale hat nun T-Online per Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, berichtet die FAZ weiter. Andernfalls werde die Wettbewerbszentrale ihren Unterlassungsanspruch vor Gericht geltend machen.
Auch beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) ist man über das Vorgehen von T-Online nicht glücklich. «Aus unserer Sicht ist eine derartige Vertragsverlängerung unzulässig und sollte von T-Online unverzüglich zurückgenommen werden. Wer mit solchen Methoden versucht, seinen Kunden eine längere Vertragslaufzeit unterzuschieben und sie dem Wettbewerb zu entziehen, muss nicht nur mit dem entschiedenen Widerstand der Verbraucher- und Wettbewerbsschützer rechnen», meint Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. «Auch das Ansehen der gesamten Branche und deren glaubwürdiges Engagement für mehr Transparenz in den Kundenbeziehungen wird durch ein solches Vorgehen beschädigt».
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n12556.html