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vzbv: Telekom muss WM-Gewinnspiel stoppen
Verbraucherschützer kritisieren Datensammelei
28. März 2006
Die Deutsche Telekom AG muss ein Gewinnspiel stoppen, mit dem den Teilnehmern das Einverständnis zur Datenweitergabe und für Marketingmaßnahmen entlockt wird. Den Stopp hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nach eigenen Angaben durch eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Bonn erwirkt.
Ohne das Einverständnis der Datenweitergabe war eine Teilnahme an dem Spiel, bei dem es WM-Karten zu gewinnen gibt, ausgeschlossen. «Hier wird dem Verbraucher mit dem Lockvogel Fußball-Weltmeisterschaft 2006 die Einwilligung in die Datennutzung abgenötigt», so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Die Aktion soll den Austausch von Kundendaten zwischen allen Unternehmen der Telekom Gruppe und deren Nutzung zu Werbezwecken ermöglichen, so vzbv.
«Das Gebaren der Telekom ist eine höchst eigentümliche Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive und des jüngst vorgestellten Datenschutzkonzepts», so von Braunmühl. Die Telekom-Gruppe hatte vor einigen Monaten dem vzbv mitgeteilt, sicherzustellen, dass Marketingmaßnahmen wie auch die Datenweitergabe innerhalb der Gruppe nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis der Verbraucher erfolgen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der vzbv nach eigenen Angaben T-Mobile wegen unzumutbarer Belästigung und unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. So hatte T-Mobile behauptet, ein Einverständnis zur Datenweitergabe durch telefonische Kontaktaufnahme eingeholt zu haben und daraufhin den Verbrauchern Bestätigungsschreiben darüber zugesandt. Die betroffenen Verbraucher hingegen schildern laut vzbv in ihren Beschwerdeschreiben, dass es gar keinen Anruf gegeben habe beziehungsweise in dem Telefonat über andere Dinge, etwa Datenabgleich wegen eines Computerabsturzes, gesprochen worden sei.
(Quelle: Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes / vzbv)
Ohne das Einverständnis der Datenweitergabe war eine Teilnahme an dem Spiel, bei dem es WM-Karten zu gewinnen gibt, ausgeschlossen. «Hier wird dem Verbraucher mit dem Lockvogel Fußball-Weltmeisterschaft 2006 die Einwilligung in die Datennutzung abgenötigt», so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Die Aktion soll den Austausch von Kundendaten zwischen allen Unternehmen der Telekom Gruppe und deren Nutzung zu Werbezwecken ermöglichen, so vzbv.
«Das Gebaren der Telekom ist eine höchst eigentümliche Umsetzung der angekündigten Qualitätsoffensive und des jüngst vorgestellten Datenschutzkonzepts», so von Braunmühl. Die Telekom-Gruppe hatte vor einigen Monaten dem vzbv mitgeteilt, sicherzustellen, dass Marketingmaßnahmen wie auch die Datenweitergabe innerhalb der Gruppe nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis der Verbraucher erfolgen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der vzbv nach eigenen Angaben T-Mobile wegen unzumutbarer Belästigung und unlauteren Wettbewerbs abgemahnt. So hatte T-Mobile behauptet, ein Einverständnis zur Datenweitergabe durch telefonische Kontaktaufnahme eingeholt zu haben und daraufhin den Verbrauchern Bestätigungsschreiben darüber zugesandt. Die betroffenen Verbraucher hingegen schildern laut vzbv in ihren Beschwerdeschreiben, dass es gar keinen Anruf gegeben habe beziehungsweise in dem Telefonat über andere Dinge, etwa Datenabgleich wegen eines Computerabsturzes, gesprochen worden sei.
(Quelle: Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes / vzbv)
Original-URL des Artikels: https://www.tarif4you.de/news/n13435.html