Bundesnetzagentur: Regulierung für IP-Bitstrom-Zugang

Telekom soll zum Vorleistungsprodukt verpflichtet werden

26. April 2006
Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Mittwoch, den 26.04.2006, den Entwurf einer Regulierungsverfügung für den Bitstrom-Zugang auf Basis des Internetprotokolls, den sogenannten IP-Bitstrom-Zugang, in ihrem Amtsblatt und auf ihren Internetseiten zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang, zu dem der Entwurf einer Regulierungsverfügung bereits am 22. März 2006 veröffentlicht wurde, und der in erster Linie für höherwertige Breitbandzugänge gedacht ist, fokussiert der IP-Bitstrom-Zugang vornehmlich den Breitband-Massenmarkt.

«Das Konsultationspapier sieht vor, der Deutschen Telekom AG (DT AG) eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht diskriminierenden Bedingungen aufzuerlegen», erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. «Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen», so Kurth weiter. Damit unterscheidet sich der Entwurf der Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang von dem für den ATM-Bitstrom-Zugang, in dem die Bundesnetzagentur von der Auferlegung einer Zugangsverpflichtung abgesehen hat. «Dies liegt unter anderem daran, dass die DT AG im Gegensatz zum ATM-Bitstrom-Zugang für den IP-Bitstrom-Zugang bisher freiwillig kein Zugangsprodukt anbietet, das den Kriterien der bereits erfolgten Marktanalyse genügt», begründete Kurth die vorgesehenen Maßnahmen.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf ihren Internetseiten haben jetzt alle interessierten Unternehmen und Verbände die Gelegenheit, innerhalb eines Monats eine Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf einzureichen.

T-Com kritisierte den von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Entwurf. «Mit der geplanten Verfügung greift die Bundesnetzagentur in unverhältnismäßiger Weise in ein Marktsegment ein, das nachweisbar von einer hohen Wettbewerbsdynamik und einem differenzierten Angebot auf Vorleistungsbasis geprägt ist», so Dr. Frank Schmidt, Leiter der Regulierungsabteilung T-Com. Aus Sicht von T-Com bedarf es keiner Auferlegung zusätzlicher Zugangsverpflichtungen, weil bereits seit zwei Jahren ein marktorientiertes Bitstream Access-Angebot zum Beispiel auf Basis von DSL-Resale oder Line Sharing angeboten wird.

Der VATM-Verbandhat den Entwurf der Bundesnetzagentur positiv aufgenommen. «Zu begrüßen ist vor allem, dass der Regulierer ausdrücklich von x-DSL spricht und damit auch ein Zugang der Wettbewerbsunternehmen zu VDSL nicht ausgeschlossen wird», bewertet Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM. Einen solchen Ausschluss hatte die Deutsche Telekom gefordert. «Die Bundesnetzagentur kommt mit der Regulierungsverfügung nicht nur einer von der EU-Kommission seit Jahren geforderten Umsetzung europäischer Standards nach. Sie fördert mit der Verfügung auch die Angebotsvielfalt in den ländlichen Gebieten.».

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