Bundesnetzagentur verbietet DSL-Rabatte der Telekom

«NetRental» beeinträchtigte Wettbewerb auf dem DSL-Markt

22. Mai 2006
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG (DTAG) untersagt, DSL-Anschlüsse anderen DSL-Anbietern zum Wiederverkauf nach dem «DSL NetRental»-Modell abzurechnen. In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei im Dezember 2005 eingeführten «NetRental» letztlich um ein Rabattmodell handelt, das großen DSL-Anbietern deutlich höhere Margen beim Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen der DTAG einräumt, als kleineren DSL-Anbietern.

Anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth dass das DSL NetRental-Modell der DTAG «eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten mittlerer und kleinerer DSL-Anbieter bewirkt und sich darüber hinaus höhere Rabatte insbesondere in den größeren Anschlussbereichen der Ballungszentren erreichen lassen».

Die Deutsche Telekom hatte argumentiert, Nachfrager dieses Produkts müssten eine sogenannte «virtuelle Netzkapazität» für mindestens zwei Jahre bei ihr anmieten und daher ein Investitions- und Auslastungsrisiko für diese Kapazität tragen. Deshalb handele es sich bei «DSL NetRental» nicht um ein Resale-Produkt. Dieser Argumentation schloss sich die zuständige Beschlusskammer nach einer eingehenden Prüfung der vertraglichen Bedingungen und der wirtschaftlichen Auswirkungen von «DSL NetRental» sowie der regulierungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht an.

«Das von der DTAG behauptete Investitions- und Auslastungsrisiko, mit dem sie die bis zu dreifache Marge zugunsten größerer Reseller von DSL-Anschlüssen begründet, besteht vor dem Hintergrund des kräftigen Wachstums auf dem DSL-Markt faktisch kaum», betonte Matthias Kurth.

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